Digitalisierung IGU-Magazin

Seit 1990 gibt es das IGU-Magazin „inhalte“. Bisher erschien die Zeitschrift viermal im Jahr in gedruckter Form.

Die Zeiten ändern sich, vieles ist in Bewegung. Passend zu unserem Leitthema der nächsten Ausgabe „Wandel und Verantwortung“ möchten auch wir Verantwortung übernehmen. Verantwortung im Sinne von Nachhaltigkeit und Kosteneffizienz. Um diesem Thema Rechnung zu tragen, verändern wir die Erscheinungsform des Magazins. Die Erscheinungsweise bleibt erhalten. Geplant ist, dass es ab 2023 ein Magazin als Printausgabe geben wird und unterjährig digitale Veröffentlichungen. Damit wir Ihnen die digitalen Veröffentlichungen per E-Mail zukommen lassen können, benötigen wir Ihre aktuelle E-Mail-Adresse. Diese können Sie uns ganz einfach per E-Mail an info@igu.de oder über unser Kontaktformular auf der IGU-Homepage www.igu.de senden. Bitte geben Sie auch Ihre IGU-Mitgliedsnummer an. Diese erscheint im Adressfeld auf der Rückseite dieser Ausgabe als Kundennummer.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und freuen uns über weiterhin zahlreiche Leserinnen und Leser!

■ Ihr IGU-Redaktionsteam

Die diesjährige 39. Mitgliederversammlung der Unternehmer kleiner und mittlerer Betriebe (IGU) fand am 15. November wieder in Präsenz statt. Traditionsgemäß wurde sie im „Kristall“ der LVM Versicherung abgehalten. In den 2 vorangegangenen Jahren konnte sie pandemiebedingt nur als Hybridveranstaltung durchgeführt werden.

Als diesjähriger Gastredner konnte Manfred Müller, Universitätsdozent für Risikomanagement, gewonnen werden. Er referierte anschaulich und spannend über das Thema „Überlegungen zum Risikomanagement“. An seinen Vortrag schloss sich eine Diskussionsrunde an.

Nachdem die üblichen Vereinsregularien (Jahresabschluss 2021, Kassenprüfungsbericht und Rechenschaftsbericht für 2022) beendet waren, kamen die Versammlungsteilnehmer zu einem gemeinsamen Imbiss und angeregten Gesprächen im Foyer zusammen.

Die Bundesregierung hat den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 beschlossen, durch das einige Steuergesetze geändert werden sollen. Das Jahressteuergesetz 2022 soll für die Bürger finanzielle Entlastungen und Erleichterungen bringen.

Anhebung des Sparer-Pauschbetrags
Ein Punkt sieht beispielsweise die Anhebung des Sparer-Pauschbetrags vor. Dieser soll zum Januar 2023 von 801 Euro auf 1.000 Euro bei Einzelveranlagung bzw. von 1.602 Euro auf 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung erhöht werden. Die Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden bleiben damit bis zu dieser Summe steuerfrei. Ziel ist es laut Bundesfinanzministerium, das Sparen wieder attraktiver zu machen. Bestehende Freistellungsaufträge in Höhe des Höchstvolumens sollen automatisch angepasst werden, solche in Höhe eines geringeren Betrags sollen manuell geändert werden müssen.

Ausweitung der Homeoffice-Pauschale
Darüber hinaus soll die Homeoffice-Pauschale ausgeweitet werden. Die Geltendmachung einer Pauschale in Höhe von 5 Euro pro Tag soll nicht nur bis Jahresende, sondern auch über den Stichtag hinaus unbefristet möglich sein. Bisher lag der Jahreshöchstbetrag bei 600 Euro. Dies entsprach 120 Kalendertagen. Der Betrag soll auf 1.000 Euro angehoben werden, sodass zukünftig 200 Kalendertage zu je 5 Euro im Rahmen der Homeoffice-Pauschale angesetzt werden können.

■ Annika Hohoff

Der Geheimcode im Arbeitszeugnis

In Deutschland hat jeder Arbeitnehmer nach Kündigung eines Arbeitsverhältnisses einen gesetzlichen Anspruch auf ein qualifiziertes individuelles Arbeitszeugnis – egal ob das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer gekündigt wurde.

Die Formalien
Neben dem rechtlichen Anspruch auf eine zeitnahe Aushändigung dieser Urkunde gelten noch einige andere Regeln, die ein Arbeitgeber zu beachten hat. Das Zeugnis muss auf einem offiziellen Briefbogen der Firma ausgedruckt werden oder einen Firmenstempel aufweisen und mindestens von einem Vorgesetzten unterschrieben werden. Erlaubt und häufig geübte Praxis ist, dass der Arbeitgeber den betreffenden Mitarbeiter bittet, das Zeugnis zunächst selbst zu formulieren und das dann als Vorlage nimmt.

Der Aufbau eines Zeugnisses sollte dem Standard entsprechen (siehe Kästchen). Eine abweichende Reihenfolge kann
bereits zu Missverständnissen führen. Der Anspruch auf ein Zeugnis verjährt übrigens gemäß § 195 BGB erst nach drei Jahren, soweit nicht tarifliche oder vertragliche Regelungen dagegensprechen. Ein Korrekturanspruch hingegen kann schon nach wenigen Monaten verfallen. Sollte es zum Streit über ein Zeugnis kommen, kann derjenige von Glück sprechen, der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt. Gute Rechtsschutzversicherungen bieten Ihren Kunden sogar einen Zeugnisgenerator, über den sich ganz einfach und schnell aussagekräftige und gerichtsfeste Dokumente erstellen lassen.

Der Geheimcode
Gemäß § 109 Gewerbeordnung (GewO) muss das Arbeitszeugnis klar und verständlich formuliert werden. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen. So der Gesetzeswortlaut. In der Praxis heißt dies, dass negative Formulierungen tabu sind. Über die Jahre hat sich zur „Umgehung“ dieser Vorschrift eine eigene Zeugnissprache mit zahlreichen Geheimcodes etabliert.

Neben dem Zufriedenheits-Notencode (siehe Kästchen) verraten zahlreiche Formulierungen mehr über den wahren Arbeitseinsatz und Charakter des Mitarbeiters, als auf den ersten Blick vermutet.

Standard-Aufbau eines qualifizierten Arbeitszeugnisses
→ Briefkopf vom Unternehmen
→ Überschrift
→ Einleitung/Angaben zur Person
→ Unternehmensdarstellung
→ Werdegang im Unternehmen
→ Genaue Tätigkeitsbeschreibung
→ Leistungsbeurteilung
→ Verhaltensbewertung
→ Ausstellungsgrund
→ Abschlussformel
→ Ort / Datum/Unterschrift

Das hat in einem Arbeitszeugnis nichts zu suchen
→ Betriebsratstätigkeit/Gewerkschaftszugehörigkeit
→ Schwangerschaft, Mutterschutz, Erziehungsurlaub
→ Krankheiten
→ Straftaten
→ Drogen- oder Alkoholprobleme
→ Hobbys oder Freizeitaktivitäten

Der Mitarbeiter erledigte alle Aufgaben…

NoteFormulierung
sehr gut… stets zu unserer vollsten Zufriedenheit *.
gut… stets zu unserer vollen Zufriedenheit.
befriedigend… zu unserer vollen Zufriedenheit.
ausreichend… zu unserer Zufriedenheit.
mangelhaft… im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit.
ungenügendDer Mitarbeiter bemühte sich, alle Aufgaben zu erledigen.

*auch wenn die Formulierung grammatikalisch falsch ist, gilt sie als üblich und richtig, um die Note sehr gut auszudrücken.

LeistungsbeschreibungLösung
Der Mitarbeiter hat alle Arbeiten ordnungsgemäß erledigt.Der Mitarbeiter hatte keine Eigeninitiative.
Der Mitarbeiter zeigte stets ein sehr hohes Maß an Eigeninitiative und Leistungsbereitschaft.Sehr gut.
Der Mitarbeiter hat sich im Rahmen seiner Fähigkeiten eingesetzt. oder Der Mitarbeiter war mit Interesse bei der Sache. – Er hat sich angestrengt, aber die Leistungen ließen zu wünschen übrig.Der Mitarbeiter hat sich angestrengt, aber seine Leistungen ließen zu wünschen übrig.
Der Mitarbeiter war wegen seiner Pünktlichkeit, Loyalität und Ehrlichkeit stets ein gutes Vorbild.Aufzählung von Selbstverständlichkeiten. Arbeitsleistung und Arbeitserfolg waren daher schlecht.
Der Mitarbeiter war im höchsten Maße zuverlässig.Sehr gut.
Der Mitarbeiter verfügt über Fachwissen und gesundes Selbstvertrauen.Der Mitarbeiter ist selbstverliebt.
Der Mitarbeiter war bei Kunden schnell beliebt.Der Mitarbeiter kann nicht verhandeln.
Der Mitarbeiter wurde von Vorgesetzten, Kollegen und Kunden stehts als freundlicher und fleißiger Mitarbeiter geschätzt.Sehr gut.
SozialverhaltenLösung
Der Mitarbeiter war anspruchsvoll und kritisch.Der Mitarbeiter ist ein Querulant.
Der Mitarbeiter zeigte eine erfrischende Art im Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten.Der Mitarbeiter war frech und hat keine Manieren.
Das Verhalten des Mitarbeiters gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war stets vorbildlich.Sehr gut, aber die Reihenfolge – erst Vorgesetzte, dann Mitarbeiter – ist wichtig, ansonsten könnte es ein Hinweis auf einen Querulanten sein.
Der Mitarbeiter trat engagiert für die Interessen der Kollegen ein.Der Mitarbeiter war im Betriebsrat.
SchlussformelLösung
Der Mitarbeiter verlässt uns auf eigenen Wunsch. Wir bedauern sein Ausscheiden sehr und wünschen Ihm für die Zukunft alles Gute.Das Unternehmen verliert den Mitarbeiter sehr ungern.
Der Mitarbeiter verlässt uns auf eigenen Wunsch. Wir bedauern sein Ausscheiden und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.Das Unternehmen verliert den Mitarbeiter ungern.
Der Mitarbeiter verlässt uns auf eigenen Wunsch.Zukunftswunsch fehlt. Der Mitarbeiter hinterlässt keine Lücke.
Wir wünschen ihm für die Zukunft alles Gute, auch Erfolg.Am Schluss negative Leistungsbeurteilung.
Für die Zukunft wünschen wir ihm alles Gute, besonders Gesundheit.Der Mitarbeiter kränkelt oft.
Das Arbeitsverhältnis endete im gegenseitigen Einvernehmen.Hinweis auf einen Aufhebungsvertrag.
Das Arbeitsverhältnis endete am 18. August 2000.Das ungewöhnliche Beendigungsdatum weist auf eine fristlose Kündigung hin.
Wir bedanken uns bei ihm für die stets ausgezeichnete Arbeit.Der Arbeitgeber hat die Arbeit wirklich geschätzt.

Im Übrigen gilt: Besonders knappe und kurz gehaltene Arbeitszeugnisse ohne wohlwollende Grußformel sind ein Indiz auf einen sehr problematischen Mitarbeiter. Wichtig bleibt bei allem, dass der Grundgedanke des § 109 GewO nicht
konterkariert wird. Versteckte Hinweise sind generell verboten. Dazu zählt zum Beispiel auch die Nennung einer E-Mail-
Adresse oder einer Durchwahl eines Ansprechpartners für Rückfragen.

■ Anne Hilchenbach

Schwachstelle Mensch

Was kann passieren?
Herr Sommer ist Inhaber eines mittelgroßen Betriebes. Die Mitarbeiterzahl ist begrenzt, Aufträge können dennoch termingerecht bearbeitet werden. Zeit spart Herr Sommer bei der Rechnungsbuchung sowie Kunden- und Terminverwaltung, da er alles digital verwaltet. Die Arbeitsabläufe erfolgen reibungslos, bis ein Mitarbeiter einen E-Mail Anhang öffnet, der einen Virus enthält. Auch die Firewall hat den neuartigen Virus nicht entdeckt. Unbemerkt nistet sich der Computervirus in das Netzwerk des Betriebes ein und infiziert alle Endgeräte. Die gesamten Kunden- und Termindateien werden zerstört. Die Folge: Rechnungen können nicht mehr geschrieben und Zahlungseingänge nicht mehr verbucht werden. Zudem können Termine nicht mehr koordiniert und Aufträge nicht mehr bearbeitet werden. Außerdem besteht die Gefahr, dass die Computersysteme der Geschäftspartner via E-Mail infiziert und geschädigt wurden. Mit dieser Thematik kennt sich Herr Sommer nicht aus, abgesehen davon, dass nun der ganze Geschäftsbetrieb teilweise stillsteht und durcheinandergeraten ist.

Zum Glück hat Herr Sommer eine Cyberversicherung abgeschlossen. Ihm stehen sieben Tage die Woche, 24 Stunden am Tag Experten zur Lösung des Problems zur Verfügung. Von der aufwendigen Wiederherstellung der Daten durch Experten, die der Versicherer direkt beauftragt, bis zur Prüfung der Haftpflichtansprüche Dritter wird alles geregelt. Auch die Kosten für den Betriebsausfall werden vom Versicherer getragen. Hätte Herr Sommer die Cyberversicherung nicht gehabt, hätte er ein großes Problem. Es hätte viel Geld und Zeit gekostet, die Ursache herauszufinden und die Daten wiederherzustellen. Nur IT-Forensiker können in solch extremen Situationen helfen. Diese sind nicht so leicht zu finden. Im Gegensatz zu den meisten IT-Dienstleistern vor Ort ist der IT Forensiker auf diesem Gebiet Experte. Er untersucht Computersysteme auf verdächtige Vorfälle und erfasst digitale Spuren eines Cyber-Angriffs, analysiert diese und wertet sie aus.

Dank der Cyberversicherung hat Herr Sommer noch einmal Glück gehabt und seinen Betrieb schnell wieder aufnehmen können.

Welche Gefahren drohen?

Schadenprogramme (Malware)Schadprogramme werden in die Unternehmens-IT eingeschleust und beeinträchtigen den Betrieb. So werden Daten und Systeme beispielsweise verschlüsselt, ausspioniert oder beschädigt.
Abfischen von Informationen (Phishing)Kriminelle versuchen mit Hilfe von betrügerischen E-Mails, gefälschten Internetseiten und anderen Methoden an vertrauliche Unternehmensdaten wie Zugangsdaten oder Zahlungsinformationen zu gelangen.
Gezielte Manipulation (Social Engineering)Mitarbeiter werden durch Täuschung und Ausnutzen ihrer Schwächen (Angst, Gewinnstreben, Neugier) dazu verleitet, sensible Informationen preiszugeben oder schädlich zu handeln (z. B. Malware runterladen durch Anklicken von manipulierten Bewerbungsunterlagen).
Kompromittierte WebanwendungKriminelle nutzen die Schwachstellen von Internetseiten aus. Werden diese aufgerufen, haben die Täter die Anwendung manipuliert. Dadurch können sie Daten abschöpfen oder den Besucher heimlich weiterleiten.

Cyber-Attacken zielen häufig auf die Schwachstelle Mensch ab. Auch die beste und sicherste Technik, kann einen solchen Angriff nicht verhindern.
Schon hinter einem seriös wirkenden E-Mail-Anhang, wie z. B. einer Bewerbung, kann sich Schad- und Spionagesoftware
verbergen. Diese kann schnell das gesamte Firmennetzwerk infizieren. Die Auswirkungen sind folgenreich. Ohne funktionierende IT steht im schlimmsten Fall der ganze Betrieb still oder es werden durch den Angriff darüber hinaus Dritte geschädigt. Cyberkriminalität spielt sich zumeist schleichend im Hintergrund ab. Das macht sie derart gefährlich und schwer zu bekämpfen.


Welchen Schutz bietet eine Cyberversicherung?
Eine Cyberversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor finanziellen Folgen eines Cyberangriffs und bietet Erste Hilfe, wenn es zu einem Angriff kommt. Sie beinhaltet üblicherweise drei Bausteine:

Service und Kosten – Expertenhilfe ist teuer
Es ist Aufgabe von Experten, Ursachen eines Cyberangriffs herauszufinden und Schäden schnell zu beheben. Über diesen Baustein sind z. B. die Kosten für externe Sachverständige abgedeckt. Nichts ist wichtiger, als die Schadensursache schnellstmöglich zu ermitteln und zu beseitigen, damit der Betrieb in gewohnter Weise weiterlaufen kann. Zusätzlich sind häufig Benachrichtigungskosten abgedeckt. Diese Kosten fallen an, wenn datenschutzrechtliche Vorschriften verletzt wurden. In der Regel sind angegriffene Unternehmen dazu verpflichtet, betroffene Personen umgehend darüber zu informieren.

Eigenschäden – Schäden im Unternehmen selbst
Verschaffen sich Hacker Zugriff auf die IT, können sie problemlos Daten löschen oder unbrauchbar machen. Das kann z. B. Einsatzpläne betreffen, Liefertermine oder Maschinenprogramme. Die Folge: Ein reibungsloser Betriebsablauf ist nicht mehr möglich, im schlimmsten Fall kommt der gesamte Betrieb zum Erliegen. Die Cyberversicherung ersetzt bei Unterbrechung oder Beeinträchtigungen des Betriebes sowohl den entgangenen Gewinn als auch die fortlaufenden Kosten. Ebenso übernimmt die Versicherung die Kosten für die Wiederherstellung der verlorenen Daten.

Drittschäden – Schäden die andere geltend machen
Der Versicherte erhält Schutz bei Datenmissbrauch und dessen Folgen. Es geht speziell um den Drittschaden bei Verletzung der Informationssicherheit. Das ist der Fall, wenn z. B. die Verfügbarkeit oder Vertraulichkeit elektronischer Daten beeinträchtigt ist. Üblicherweise sind auch Verstöße gegen das Persönlichkeits-, Namensoder Urheberrecht im Rahmen der elektronischen Kommunikation mitversichert. Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftungsfrage, die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche sowie die Freistellung von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen.

Übrigens: Eine Rechtsschutzversicherung ist immer eine gute Ergänzung. Schäden, die bei Ihren Kunden oder anderen Dritten eingetreten sind, können schnell zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren oder gar Strafverfahren führen. Ein Spezial-Straf-Rechtsschutz hilft mit umfangreichen Leistungen.

Tipps:
Falls Sie bereits eine Cyberversicherung abgeschlossen haben, prüfen Sie, ob Ihr Versicherer auch E-Payment- Vertragsstrafen absichert. Insbesondere für Unternehmen, die Kreditkartenzahlungen anbieten, ist diese Leistung wichtig. Denn bei Verlust von Kreditkartensätzen können gegenüber diesen Unternehmen erhebliche Vertragsstrafen erhoben werden, wenn bestimmte Regeln nicht penibel eingehalten worden sind.

Kontrollieren Sie, ob Sie bei der Cyberversicherung rund um die Uhr Expertenrat einholen können. Denn ein sofortiger Service und Support von IT-Spezialisten ist bei einem Cybervorfall das Wichtigste.

Sensibilisieren Sie unbedingt Ihre Mitarbeiter hinsichtlich des achtlosen Öffnens von E-Mail-Anhängen oder zugesendeten Links. Die Schwachstelle Mensch ist Einfallstor Nummer eins für Cyberkriminelle.

Sie wollen testen, wie sicher Ihre IT ist? Die LVM bietet Ihnen kostenlos über www.lvm.de/cyber-check einen Online- Cyber-Check an. Anschließend besteht die Möglichkeit, ein Beratungsgespräch zu vereinbaren, um den Versicherungsbedarf zu ermitteln.

■ Jutta Hülsmeyer

Kennen Sie den Spruch „Erst die Arbeit, dann das Vergnügen!“? Wir mögen über derartige Sprüche oder Glaubenssätze schmunzeln. Lassen Sie uns einmal einen Blick darauf werfen, wie sie uns prägen und welchen Einfluss sie auf unsere Persönlichkeit haben.

Schon im Elternhaus können Sätze fallen wie:
„Was sollen denn die Nachbarn denken?“
„Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.“
„Ohne Fleiß kein Preis.“
„Säge nicht an dem Ast, auf dem du sitzt.“
„Es ist nicht alles Gold, was glänzt.“
„Erfolg macht einsam.“
„Ich weiß, was gut für dich ist. Irgendwann wirst du es mir einmal danken.“

Diese Liste könnte endlos fortgeführt werden. Interessant ist, einmal darauf zu schauen, was diese Sätze in uns auslösen können und wie sie uns sowohl im Berufs- als auch Privatleben beeinflussen.

Die Entstehung von derartigen Glaubenssätzen verläuft in der Regel in drei Phasen.
In der Prägungsphase nehmen wir Ereignisse mit allen Sinnen auf und erleben vieles ganz neu. Diese erste Phase beginnt mit der Geburt und endet ungefähr mit dem siebten Lebensjahr. In der Modellierungsphase nehmen wir nicht nur alles in uns auf, wir versuchen auch unsere Eltern oder andere Personen nachzuahmen. Diese Phase dauert ca. bis zum 13. Lebensjahr. Die dritte Phase ist die Sozialisierungsphase. In dieser Phase werden unsere sozialen Wertvorstellungen und Glaubenssysteme geprägt.
Je nach den Erfahrungen, die wir in diesen Phasen machen, bilden sich auch unsere Glaubenssätze heraus und werden in unserem Gehirn verknüpft. Sie können uns positiv, aber auch negativ beeinflussen.
Oft sind sie so tief in uns verankert, dass wir uns ihrer gar nicht bewusst sind. Handelt es sich um einen negativen Glaubenssatz, stehen wir uns selbst im Weg, denn unbewusst halten wir ihn für die Wahrheit.

Hier ein paar Beispiele:
„Ich schaffe das sowieso nicht.“
„Die anderen sind besser als ich.“
„Ich konnte noch nie vor anderen Menschen reden.“
Gerne werden auch Generalisierungen genommen, wie „immer“ … oder „nie“ …

Wie wäre es, wenn wir diese uns hindernden Glaubenssätze hinterfragen und im optimalen Fall umformulieren?
Das ist sicher nicht leicht, wenn diese schon lange gelebt wurden, aber dennoch möglich.

Wir könnten innehalten und uns fragen:
„Wie komme ich zu der Überzeugung?“
„War das tatsächlich immer so oder habe ich Ausnahmen erlebt?“
„Was waren diese Ausnahmen? Wie könnte ich den Glaubenssatz positiv formulieren?“
„Die anderen sind besser als ich.“
oder vielleicht doch lieber
„Ich schaffe Dinge, auf die ich stolz sein kann, wie z. B. …“.

Manchmal ist es sinnvoll, auf die positiven Aspekte eines vermeintlich negativen Glaubenssatzes zu schauen.
Hat der Glaubenssatz „Erst die Arbeit, dann das Vergnügen.“ vielleicht einen zuverlässigen, pflichtbewussten Menschen aus mir gemacht? Stimmt die Balance zwischen Arbeit und Vergnügen? Kann ich gut damit leben? Falls ja, ist alles bestens.
Der Blick auf die eigenen Glaubenssätze kann sehr spannend sein und ist ein langer Prozess, der im Alltag gedanklich immer mitlaufen kann. Allein die Bewusstmachung und Sensibilisierung dafür, lässt uns schon so manche eigene Überzeugung und vermeintliche Wahrheit hinterfragen. Sollten die Einschränkungen, die durch die Glaubenssätze verursacht werden, sehr belastend sein, so lohnt es sich mit Hilfe professioneller Begleitung tiefer einzusteigen.

Um auf das Leitthema dieser Ausgabe „Glück und Zufriedenheit“ zurückzukommen, hätte ich da auch noch etwas für Sie:
„Das Glück liegt auf der Straße“ – „Jeder ist seines Glückes Schmied“ – „Scherben bringen Glück“
Viel Erfolg bei der Suche nach Ihrem Glück!

■ Silvia Wiefel

Menschen streben nach Glück und Zufriedenheit. Ohne diese Zustände können sie nicht (über-)leben. Das Mindstyle Magazin „Happinez“ befasst sich beispielsweise ausschließlich mit dieser Thematik.

Sehnsüchte nutzen
Für Unternehmer ergibt sich aus dieser Erkenntnis die Möglichkeit, derartige Sehnsüchte zu nutzen. So können Kunden an das Unternehmen gebunden werden, indem sie über Produkte und die Kommunikation in einen Glückszustand versetzt werden.

Neuromarketing
Geht es darum, im Rahmen von Marketing, Emotionen anzusprechen, sind wir schnell beim Begriff des Neuromarketing. Das Neuromarketing macht sich diese Erkenntnis zu Nutzen.

Es entsteht häufig der Eindruck, dass wir ständig bewusst und selbstbestimmt entscheiden und handeln. Aber genau das Gegenteil ist der Fall. Unser Bewusstsein ist nur bei der Lösung schwieriger und komplexer Probleme beteiligt. Die restliche Zeit treffen wir Entscheidungen eher unbewusst. Der Mensch verlässt eingeschlagene Pfade nur, wenn es unbedingt nötig ist. Übertragen auf das menschliche Gehirn sprechen Neurologen dann von sogenannten neuronalen Pfaden. Das Gehirn wandelt die Umwelt in neuronale Informationen und legt Netzwerke an. Auf diese bestehenden neuronalen Netzwerke greift das Gehirn zurück, wenn eine bestimmte Entscheidung zu treffen ist. Das heißt, abgespeicherte Konzepte wie konkret bestehende Entscheidungshilfen werden aktiviert und sind Motivation für unser Handeln, wann immer es möglich ist. So handeln wir, ohne darüber nachdenken zu müssen auf der Grundlage positiver Erfahrungen und den damit ausgebildeten neuronalen Verbindungen.

Hier greift das Neuromarketing. Ziel ist, dass sich der Konsument intrinsisch (aus eigenem Antrieb) motiviert, genau für unser Produkt entscheidet. Hierzu müssen bestimmte neuronale Netzwerke angelegt oder bestehende mit unserem Produkt verknüpft werden. Wie oben beschrieben, scheut der Kunden zu große Anstrengung, so auch die bewusste Auseinandersetzung mit sämtlichen Kaufalternativen. Produktbindung heißt das Zauberwort. An dieser Stelle kommen die Emotionen wie Glücksgefühle und Zufriedenheit ins Spiel. Verbinden wir mit einem Produkt eine positive Emotion, erinnern wir uns leicht daran. Verbinden wir nichts mit ihm, lässt es uns kalt und findet nicht unsere Beachtung. Werbung mit positiv besetzten Attributen oder Botschaften aktiviert Assoziations- und Emotionsnetze, die mit positiven Erfahrungen einhergehen. Werbung wird hier ganz gezielt eingesetzt.

So kaufen Konsumenten nicht länger ein gewöhnliches Auto, sondern die Werbung verspricht Ihnen ein Abenteuer, bei dem der Fahrer selbst in der Kleinstadt jeden Tag aufs Neue die Freiheit der großen weiten Welt spüren kann. Geht es um den Kauf von Sportschuhen, werden Produktversprechen gemacht, wie die Zugehörigkeit zu einer In-Group, die von allen bewundert und respektiert wird. Im Bereich der Kosmetikartikel werden Kunden, die einem bestimmten Schönheitsideal entsprechen möchten, Produkte angeboten, die sie strahlend schön aussehen lassen. Produktnamen wie „Jungglück“ unterstreichen diese Assoziation noch. Die Wahl der Farbwelt spielt hier ebenfalls eine Rolle. Türkis steht für Frische und löst Emotionen wie Erholung und Zufriedenheit aus. Sind den Konsumenten eher Themen wie Umwelt- und Tierschutz wichtig, setzt die Werbung auf vegane Naturprodukte in Beige- oder Brauntönen. Aber auch Markenbindung ist von Bedeutung. Warum bevorzugen Kunden ein Markenprodukt, wenn sie das nahezu gleiche No-Name-Produkt viel günstiger erwerben können? Hierbei geht es um ein bestimmtes Image, das die Marke verkörpert und damit gewisse Emotionen weckt. Macht mich die Vorstellung ein Produkt einer bestimmten Marke zu konsumieren glücklich, greife ich zu diesem Produkt unabhängig von rationalen Überlegungen, die ich in diesem Fall gar nicht erst anstelle. Indem Werbebotschaften spezifische Bedürfnisse wie Glück und Zufriedenheit ansprechen, kann dies ein Weg zur erfolgreichen Vermarktung von Produkten sein.

Achtung „hedonistische Tretmühle“
Hedonismus steht für Vergnügen, Lust und Freude und stammt von dem griechischen Wort „hedone“ ab. Im psychologischen Sinne bedeutet Hedonismus, dass all unsere Handlungen darauf abzielen, die Lust zu erhöhen und Schmerzen zu vermeiden. Die „hedonistische Tretmühle“ beschreibt das Phänomen, dass vor allem monetär herbeigeführte Glückszustände schnell vergänglich sind. Hinzugewonnener Wohlstand wie ein besonderes Schmuckstück zum Geburtstag, ein neues teures Auto oder eine Gehaltserhöhung setzt kurzfristig Glückshormone frei und beschert Momente der Freude. Dieser Gefühlszustand ist jedoch nicht von langer Dauer. Das menschliche Gehirn tendiert dazu, sich schnell an neue Situationen zu gewöhnen. So werden aus einer besonders schönen Gegebenheit schnell Normalität und Alltag. Diese bieten kaum noch Grund zur Freude oder Dankbarkeit. Dies zeigt, dass Produkte zwar glücklich machen können, derartiges Glück jedoch recht kurzfristig sein kann. Da die Freude über den Kauf nicht lange anhält, ist das Verlangen groß, sich durch einen weiteren Kauf erneut in einen Glückszustand zu versetzen. Der medizinische Psychiater Simon Guendelmann sagt: „Wir dürfen von den schönen Dingen nicht abhängig werden“. Er plädiert dafür, dem eigenen Leben mit mehr Achtsamkeit zu begegnen und darüber zu reflektieren, was einen tief im Innern glücklich macht.

Fazit
Werbung kann die Emotionen Glück und Zufriedenheit nutzen und durch den Aufbau emotionaler Produktwelten und durch den Konsum dieser Produkte zumindest kurzfristig für Glückszustände sorgen. Aus Unternehmersicht ein probates Mittel, auf derartige Emotionen zu setzen. Im Idealfall tendieren die Kunden dazu, durch wiederholten Konsum solche Zustände zu erhalten. Um aus Konsumentensicht langfristig glücklich und zufrieden zu sein, ist es jedoch ratsam, sich auf andere innere Werte zu besinnen und darüber sein Glück zu finden.

Quellen:
https://bbv-domke.de/ninetofive/neuromarketing-das-kaufwillige-gehirn/
https://www.zeit.de/zett/2016-11/das-prinzip-der-hedonistischentretmuehle-
verhindert-dein-glueck?
https://utopia.de/ratgeber/die-hedonistische-tretmuehle-so-kannst-dudeinen-
konsum-hinterfragen/
https://www.gluecksdetektiv.de/ist-glueck-kaeuflich-gluecksversprechenin-
der-werbung/

■ Alexandra Holthaus

Was macht uns eigentlich zufrieden? Oftmals lautet die Antwort: Familie, Freunde, Geld, Erfolg und nicht zu vergessen die Gesundheit

Manche Menschen sind leichter zufriedenzustellen oder bei gleichen Voraussetzungen zufriedener als andere. Woran liegt das? Zu einem Drittel hängt unsere Zufriedenheit von den Genen ab. In diesem Zusammenhang wird von „geerbtem Glück“ gesprochen. Eine große Rolle spielen neben der Veranlagung aber auch Umwelteinflüsse und eigene Erfahrungen – also das, was uns im Laufe des Lebens widerfährt.

Ein Beispiel hierfür ist die Geschichte von Anna Heupel. Zur Person: Die 31-jährige Fotografin aus Siegen ist erfolgreiche Influencerin. Sie ist bei der LVM krankenversichert und hat nach einer Sportverletzung am Knie gemerkt, wie wichtig eine gute (private) Krankenversicherung ist. Von den umfangreichen Leistungen, der Schnelligkeit und dem umfassenden Service der LVM ist Anna Heupel so überzeugt, dass sie sich als Markenbotschafterin für die LVM engagiert. Die positive Erfahrung, auch wenn sie aus einem negativen Ereignis resultiert, hat bei Anna Heupel zur Zufriedenheit beigetragen. Dieses Gefühl möchte sie durch die LVM-Kooperation mit ihrer Community teilen. Ihr Ziel ist es hierbei, nicht Versicherungen zu verkaufen, sondern durch Erzählungen eigener Eindrücke und Sichtweisen das für viele eher langweilige und bürokratische Thema „Versicherungen“ leicht zu vermitteln. Die LVM als Marke wird damit attraktiver, beziehungsweise bekannter – besonders bei jungen Menschen.

Zufriedenheit hat viele Facetten – auch Serviceleistungen haben hierbei einen hohen Stellenwert. Eine „gute Versicherung“ zeichnet sich längst nicht nur durch einen attraktiven Beitrag oder die Kostenübernahme aus. Einer Umfrage zufolge sind die Serviceleistungen der häufigste Grund, Freude beim Kunden zu erzeugen. Dementsprechend legen fast drei Viertel der Deutschen großen Wert auf ein umfassendes Serviceangebot. Ganz besonders wichtig ist ihnen dabei die sofortige Notfallhilfe. Ferner profitieren Kunden beispielsweise von Notfall-Apps, Online Gesundheitsportalen oder im Rahmen einer Krankenvollversicherung von der medizinischen Videoberatung.

Unser Tipp
Erzwingen kann man Glück und Zufriedenheit nicht. Bis zu einem gewissen Grad kann dieser Zustand aber durch bewusste Wahrnehmung trainiert werden. Amerikanische Forscher sagen hierzu: „Hunt the good stuff !“, was so viel bedeutet wie, „Suche nach guten Erlebnissen!“. Dabei hilft eine Methode aus der kognitiven Verhaltenstherapie: Führen Sie sich am Ende eines Tages drei Dinge vor Augen, die Sie glücklich oder dankbar gemacht haben – das können auch flüchtige Momente sein.

■ Andrea Weidemann

„Das Glück ist das einzige, das sich verdoppelt, wenn man es teilt“– Albert Schweitzer. Aber was bedeutet Glück überhaupt? Glück ist ein mehrdeutiger Begriff. Zum einen sind es kurzfristige Momente wie Freude über ein schönes Erlebnis. Zum anderen beschreibt es langfristige Zustände wie Gesundheit, Sorgenlosigkeit und Wohlstand. Andere definieren es als günstige Fügung des Schicksals.

Wohlstand und Glück gehen oft miteinander einher. Doch wie stark beeinflusst finanzieller Spielraum unser Empfinden im Alter? Eine Antwort liefert eine Umfrage des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Der Verband hat die Generation „Ü60“ zu dem Thema Glück befragt. Das Ergebnis: Die Zufriedenheit im Alter ist auch von der finanziellen Situation abhängig. Daher ist ein monetärer Puffer für einen glücklichen Ruhestand bedeutend. Hier hat jeder sein Schicksal selbst in der Hand!

Vor allem Selbständige sind für die eigene Altersversorgung verantwortlich. Wer nicht gesetzlich versichert ist, muss im besonderen Maße und eigenverantwortlich Geld zurücklegen. Eine private Altersvorsorge hat gerade für diese Berufsgruppe einen hohen Stellenwert. Der Gesetzgeber hat dies erkannt und für Selbständige attraktive Möglichkeiten der Vorsorge geschaffen. Wichtig hierbei: eine lebenslange Rente. Schließlich haben Sie im Rentenalter noch circa ein Drittel des Lebens vor sich. Deswegen sollten Sie mit der Vorsorge möglichst früh beginnen.

Im Gegensatz zu einem Sparkonto oder einem ETF-Sparplan, ist die private Altersversorgung im richtigen Modell auch im Falle einer Insolvenz geschützt. Zudem lässt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung kombinieren. So sind Sie nicht nur im Ruhestand, sondern auch im Berufsleben bestens abgesichert.

Die Basisrente
Die Basisrente ist ein Produkt insbesondere für Selbständige. In der Ansparphase bietet sie erhebliches Steuersparpotential. Zum Jahresende oder auch kurz vor dem Ruhestand können Einmalbeiträge eingezahlt werden, um die Rente aufzubessern. Für die Altersvorsorge ist es wichtig, einen starken Partner an der Seite zu haben. Lebensumstände und Lebensziele ändern sich. Eine qualifizierte Beratung durch Experten ist für Selbständige besonders wichtig. So können Sie die steuerlichen Möglichkeiten optimal für die eigene Versorgung nutzen.

Eine gute Altersvorsorge macht sicher nur einen gewissen Teil des Glücks im Ruhestand aus. Beruhigt aber sehr.

Tipp
Die betriebliche Altersversorgung bietet Arbeitgebern mehrere Möglichkeiten: Einerseits spielt sie bei der Mitarbeiter Akquise keine unerhebliche Rolle. Andererseits stärkt sie die Zufriedenheit bestehender Mitarbeiter und fördert damit eine langfristige Bindung ans Unternehmen.

Quelle: Universität Leipzig, Medizinische Psychologie und Medizinische Soziologie; gdv.de Umfrage: USUMA Berlin 2020, Stichprobengröße N=623

■ Veronika Behrendt

In Krisenzeiten die Nerven bewahren

Der Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 hat weitreichende wirtschaftliche Auswirkungen, die nach und nach auch im Portemonnaie spürbar sind. Eine seit den 1950er Jahren nicht dagewesene Inflationsrate und steigende Energiepreise nagen an den Nerven und dem Ersparten der Deutschen. All das klingt nicht nach Glück und Zufriedenheit.

Aber auch in Krisenzeiten gibt es für die mittel- bis langfristige Geldanlage durchaus Alternativen zum Kaufkraftverlust (auf z. B. Tagesgeldkonten), wie das Beispiel des Kunden Frank Möller zeigt:

Frank Möller ist 35 Jahre alt, verheiratet und hat ein Kind. Er hat sich gerade ein eigenes Unternehmen als selbstständiger Schreiner aufgebaut. Die notwendige Liquidität, die er privat und geschäftlich braucht, hält er sinnvoller Weise auf dem Giro- bzw. Sparkonto vor.

„Doch wie soll ich langfristig Kapital aufbauen?“ Eine berechtigte Frage, die Herr Möller da stellt. Trotz der seit Jahresbeginn steigenden Zinsen –, die die Immobilienkäufer weniger lieben als die Geldanleger – verliert das Ersparte auf dem Giro-, Tagesgeld- oder Festgeldkonto täglich an Wert. Der Kaufkraftverlust durch die hohe Inflationsrate ist enorm.

Auf der Homepage seiner Versicherung wird Frank Möller auf das Thema Vermögensverwaltung aufmerksam. „Klingt erstmal nach einem Produkt für Millionäre.“, denkt sich Herr Möller – ist es aber nicht.

Vermögensverwaltung
Herr Möller vereinbart einen Termin mit seiner Versicherungsagentur, um sich genauer über ein Investment in der Vermögensverwaltung zu informieren.

„Fonds auswählen, beobachten, verkaufen, nachkaufen, umschichten, den DAX beobachten… – davon habe ich zu wenig Ahnung und ohnehin fehlt mir die Zeit.“ So wie Herr Möller denken viele und schieben das Thema Geldanlage schnell beiseite. Sein eigenes Depot zu managen, ist gar nicht so einfach. Aber all das lässt sich mit einer Vermögensverwaltung in professionelle Hände geben.

Bei seinem Versicherungsvermittler kommt Licht ins Dunkel: Der Vermögensverwalter hat fünf verschiedene Anlagestrategien zur Auswahl.

Egal ob vorsichtiger oder schwankungstoleranter Anleger – es gibt für jeden eine passende Anlagestrategie. Anlagezeitraum und Risiko können individuell bestimmt werden. Auch für den nachhaltig ausgerichteten Kunden ist etwas dabei. Nach der Auswahl der gewünschten Anlagestrategie endet die Arbeit für den Kunden bereits. Ab hier übernimmt der Vermögensverwalter. Die unterschiedlichen Fonds, welche sich im Portfolio der gewählten Vermögensverwaltungsstrategie befinden, werden börsentäglich vom Vermögensverwalter überwacht. Verändert sich die Zusammensetzung der Fonds? Wie sieht es mit der Performance aus? Gibt es Änderungen in der Fondszusammensetzung? Was macht der Markt? Wie sind die Prognosen einzelner Branchen und Länder in den nächsten Monaten? All diese Fragen beleuchtet der Vermögensverwalter und reagiert bei Bedarf mit z. B. dem Austausch eines Fonds. Das kostet Herrn Möller natürlich ein bisschen mehr als die eigenständige Depotverwaltung, aber er hat weder die Zeit noch das Expertenwissen, um all das selbst zu erledigen. „Und vermutlich habe ich auch nicht die Nerven für so etwas.“ erzählt Herr Möller grinsend beim Gespräch mit seinem Versicherungsvermittler.

Vermögensverwalter haben die besseren Nerven
Der Vermögensverwalter entgegnet seinem Kunden, dass in diesem Spruch mehr Wahrheit steckt als man denkt.
In den Hochzinszeiten vor 15 Jahren war das Festgeld des Deutschen liebstes Kind. Vier Prozent Zinsen und eine Inflationsrate um oder unter zwei Prozent – das Geld hat sich tatsächlich vermehrt. Aber das ist Geschichte. Wer heute Rendite erzielen will, muss sein Geld – quasi alternativlos – im Investmentfondsbereich investieren. Jetzt kommt die Sache mit den Nerven:

Viele Kunden werden bei Schwankungen nervös, um nicht zu sagen panisch. Während der Profi den Markt beobachtet, das Portfolio anpasst und nachkauft, hört der Kunde auf sein Bauchgefühl und verkauft seine Fondsanteile – natürlich mit Verlust. Dabei sind diese Kurstäler (siehe Grafik) nicht nur üblich, sondern auch nützlich. Die Fondsanteile, die man in diesen Zeiten günstig einkauft, rentieren sich nachher, wenn die Kurse wieder steigen. Platt gesagt: „Da muss man durch.“ Oder wie aus dem berufenen Munde des Börsengurus André Kostolany zitiert: „Gewinne an der Börse sind Schmerzensgeld. Erst kommen die Schmerzen und dann das Geld.“.

Zumindest etwas glücklicher und zufrieden wird…
…also, wer seine mittel- bis langfristige Geldanlage in die professionellen Hände eines Vermögensverwalters gibt. Eine Einmalanlage bzw. monatliche Sparraten sind in den Händen von Experten, die die Geldanlage fernab von Bauchgefühl, Halbwissen und Thekenweisheiten managen. Der Anleger benötigt kein Börsen-Knowhow. Denn – auch wenn es abgedroschen klingt – bei einer langfristigen Investmentanlage mit professionellem Management ist am Tipp „Abwarten und Tee trinken“ viel Wahres dran. Die Vergangenheit zeigt: Es geht immer wieder bergauf – und wer dann erst wieder einsteigt, hat schon einiges an Rendite verpasst.

■ Gerrit Operhalsky

Fahrerassistenzsysteme in PKW

Ein langjähriger Nachbar von mir hatte damals einen roten Opel Rekord mit schwarzem Vinyldach. Er liebte dieses Auto und hatte nur lobende Worte dafür. Einmal wöchentlich wusch er es von Hand, obwohl es, so mein subjektiver Eindruck, gar nicht schmutzig war. Es war ganz offensichtlich: Sein Auto machte ihn glücklich, zumindest aber sehr zufrieden.

Seine Emotionen für sein Auto passen zum Leitthema dieser IGU-Ausgabe „Glück und Zufriedenheit“.

Derartige Gefühle für ein Auto konnte ich nie so ganz nachvollziehen. Ich gehörte eher in die Kategorie des rationalen Autobesitzers, der Mängel ignoriert, soweit sie die Fahrbereitschaft oder die Sicherheit nicht beeinträchtigten. Lackschäden an meinem Auto fallen meist anderen auf, mir fehlt der Blick dafür.

Autos jüngerer Bauart haben aber eine zum Teil faszinierende Technik, die einem ein Staunen abnötigt, zum Teil aber auch Berührungsängste und Überforderung. Was ich meine, sind die zunehmend anzutreffenden Fahrerassistenzsysteme.

Manche arbeiten unauffällig im Hintergrund und treten nur dann in Erscheinung, wenn das Ereignis, für das sie gebaut bzw. programmiert wurden, eintritt. So zum Beispiel der automatische Notbremsassistent. Den registrierte ich erstmals, als ich rückwärtsfahrend schlagartig abgebremst wurde, weil der Sensor einen plötzlich auftauchenden Radfahrer erfasste. Ich hatte ihn schlicht übersehen, weil ein neben mir parkendes Auto die Sicht behinderte. In die gleiche Kategorie fällt der Spurhalteassistent. Dieser bremst das Fahrzeug ab und lenkt selbständig gegen, wenn eine auf der Straße befindliche Spurlinie überfahren wird, ohne den Blinker zu betätigen. Das ist in engen Autobahnbaustellen mit sehr schmalen Fahrspuren manchmal nervig. Denn es hindert den Fahrer, auf der rechten Spur auch wirklich ganz rechts zu fahren, um den links Fahrenden ein Gefühl von mehr Freiraum und Sicherheit zu geben. Standardsysteme wie das Antiblockiersystem (ABS) oder das elektronische Stabilitätsprogramm (ESP), werden gar nicht mehr erwähnt, sondern deren Vorhandensein wird auch in älteren Fahrzeugen voraussetzt. Letzteres ist in seiner Funktion so unauffällig, dass man seinen hohen Nutzen erst zu schätzen weiß, wenn es bei einem Training auf einem Verkehrsübungsplatz ausgeschaltet wird, um die Wirkungsweise kennenzulernen. Dann wird deutlich, was diese Technik alles leistet.

Andere Assistenten müssen gezielt eingeschaltet werden, so zum Beispiel der die Geschwindigkeit konstant haltende Tempomat bzw. der Geschwindigkeitsbegrenzer. Dieser verhindert, dass die zulässige Geschwindigkeit überschritten wird und wird deshalb gern innerorts eingeschaltet. Gleiches gilt für den automatischen Abstandsregler, der im zähfließenden Verkehr auf der Autobahn die Bequemlichkeit erhöht, weil er bremsen und Gas geben überflüssig macht. In diese Gruppe der gezielt einzuschaltenden Assistenten gehört auch der Parkassistent, der in der Lage ist, das Auto selbstständig einzuparken, ohne, dass der Fahrer die Lenkung bedient. Voraussetzung ist seine richtige Bedienung. Wie das geht, erschließt sich leider nicht immer intuitiv. Das Lesen der Bedienungsanleitung erscheint notwendig. Manche Autofahrer – ich auch – sind dann raus, weil sie grundsätzlich keine Bedienungsanleitungen lesen mögen.

Weitere der zahlreichen Assistenzsysteme sind zum Beispiel Spurwechselassistent, Verkehrszeichenbeobachter, Aufmerksamkeitsüberwachung oder (eher für Lkw) der Abbiegeassistent. Die Liste ließe sich noch um weitere Systeme verlängern.

Jeder Autofahrer hat unterschiedliche Prioritäten, was solche Assistenzsysteme angeht. Auch ich habe einen Favoriten. Altersbedingt haben meine Augen nicht mehr dieselbe Sehkraft wie in jungen Jahren. Mein Lieblings-Assistenzsystem ist deshalb der Fernlichtassistent. Er passt die Leuchtweite und den Leuchtkegel der variabel regelbaren LED Scheinwerfer je nach Abstand des vorausfahrenden oder entgegenkommenden Fahrzeugs elektronisch an. Man kann also mit permanentem Fernlicht und optimaler Sicht fahren, ohne abblenden zu müssen. Herrlich! Ich bin glücklich, wenn ich bei Dunkelheit mit Fernlicht fahre… ;)

■ Rainer Rathmer

„happy workers = good workers“ – ein Statement, welches mir neulich aufgrund seiner Darstellung als Graffiti in einer Unterführung neben weiteren „Kunstwerken“ aufgefallen ist.

Diese Aussage habe ich zum Anlass genommen, das Thema einmal näher zu beleuchten. Es erscheint logisch, dass glückliche Arbeitnehmer gute Arbeitnehmer sind. Was genau macht sie aber glücklich?

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, die Zufriedenheit und Produktivität von Arbeitnehmern zu steigern. Diese werden täglich in den Medien aber auch im Arbeitsalltag sichtbar. Neben flachen Hierarchien und stetigen Weiterbildungsmöglichkeiten gehören mittlerweile ebenfalls Annehmlichkeiten wie Homeoffice-Modelle, Sabbaticals oder eine betriebliche Altersvorsorge zu den gängigeren Angeboten.

Werfen wir einen Blick auf spezielle Unternehmen, so fällt Google ins Auge. Der IT-Gigant bietet seinen Arbeitnehmern skurrilste Arten von Arbeitsplatzgestaltungen. Sei es das Arbeiten in Massagesesseln, Lounges oder Hängestühlen – am Google-Campus gibt es jegliche Art von Sitzmöglichkeiten. Durch die Bereitstellung von Rutschen, Spielekonsolen und Tischfußballspielen soll hier die Kreativität und Produktivität der Mitarbeiter gesteigert werden. Zu diesem Zweck wurden auch ein Volleyballplatz und Schwimmbäder gebaut. Mir stellt sich die Frage, wie Arbeitnehmer konzentriert arbeiten können, während beispielsweise ein Vorgesetzter in Sichtweite eine Partie Tischfußball spielt.

Einige Arbeitgeber bieten ihren Arbeitnehmern das sogenannte „Power-Napping“ am Arbeitsplatz an. Ob abgetrennte Bereiche in Großraumbüros, richtige Schlafkammern oder ein Schreibtischstuhl, der sich mit einem Hebel in die waagerechte Position versetzen lässt. Augenscheinlich hilft es dem ein oder anderen, während der Arbeitszeit kurz seine Augen zu schließen und im Anschluss erholter weiterzuarbeiten. Ich kann mir allerdings vorstellen, dass es auch Menschen geben wird, die sich nach dem Schlafen noch erschöpfter fühlen und sogar weniger produktiv sind.

Im Großen und Ganzen sind die Zufriedenheit und Produktivität eines Arbeitnehmers bekannterweise zu einem sehr hohen Anteil eng mit der Vergütung verbunden. Daran wird sich vermutlich, auch in den nächsten Jahren nichts ändern. Trotzdem sind die anderen erwähnten „Zuwendungen“ hinsichtlich ihrer Wirkung meines Erachtens nicht zu unterschätzen. Ich hätte nichts dagegen, mich während meiner Arbeitszeit zwischendurch in einen Massagesessel zu legen oder in einer Hängematte einen kurzen Moment zu ruhen. Finden Sie diese Vorstellung nicht auch reizvoll?

Quellen:
https://www.neu-innovation.de/new-work/spielend-kreativ-die-arbeitsweltvon-
google/
https://www.faz.net/aktuell/technik-motor/technik/so-arbeitet-man-beimicrosoft-
und-google-14781862-p2.html
https://www.pinterest.de/search/pins/?q=google%20b%C3%BCro&rs=typed

■ Sarah Schultz

Arbeitgeber bieten ihren Arbeitnehmern immer häufiger Dienstfahrräder statt Dienstwagen an. Seit dem 1. Januar 2019 differenziert der Gesetzgeber hinsichtlich der Überlassung des Fahrrads. In diesem Zusammenhang geht es um die Frage, ob und wie die Überlassung als geldwerter Vorteil zu versteuern ist.

Zunächst unterscheidet er zwischen einem einfachen Fahrrad bzw. Pedelec oder einem E-Bike. Ein Pedelec ist ein Elektrofahrrad, bei dem der Fahrer nur dann unterstützt wird, sofern er selbst die Pedale betätigt. Ein E-Bike ist ein Elektrofahrrad mit Elektroantrieb, das sich betätigen lässt, ohne dabei die Pedale zu bedienen. Darüber hinaus ist festzustellen, ob die Überlassung im Rahmen einer Gehaltsumwandlung geschieht, oder ob der Nutzungsvorteil vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird.

Fahrräder/Pedelecs
Erfolgt die Überlassung im Rahmen einer Gehaltsumwandlung, wird der geldwerte Vorteil mithilfe des Listenpreises festgesetzt. Der Listenpreis ist die Preisempfehlung des Herstellers, Importeurs oder Großhändlers zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Fahrrads, einschließlich Umsatzsteuer. Je nach Überlassungsjahr werden hier unterschiedliche Berechnungsmethoden zugrunde gelegt.

Wird die unentgeltliche private Nutzung vom Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt, so ist die Überlassung nach § 3 Nr. 37 EStG seit dem 1. Januar 2019 steuerfrei. Dieses gilt auch für Fahrten zwischen Wohn- und erster Tätigkeitsstätte, für die der Arbeitnehmer die Entfernungspauschale steuerlich geltend machen kann.

E-Bikes
Im Falle von E-Bikes gilt die Steuerfreiheit für die Überlassung eines betrieblichen Fahrrads nicht. Hier ist der geldwerte Vorteil in Abhängigkeit vom Listenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung gemäß den Grundsätzen für die KfzÜberlassung nach § 8 Abs. 2 Satz 2 bis 5 i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 und 3 EStG zu ermitteln und zu versteuern.

■ Annika Hohoff

Es sollte nach langer Zeit ein schöner und erholsamer Urlaub auf Teneriffa werden … Die Vorfreude bei Familie Meyer war groß. Endlich sitzen alle im Auto und es kann losgehen. Auf dem Weg zum Flughafen geraten sie in einen Stau und sind danach zügig unterwegs – zu zügig, denn kurz vor dem Ziel werden sie geblitzt. Fast 30 km/h zu schnell. Ob da schon ein Fahrverbot droht? Herr Meyer ist als Selbstständiger auf seinen Führerschein angewiesen.

Am Flughafen sind die Schlangen vor dem Check-in gewaltig und es herrscht Chaos. Zum Ärgernis aller wird der Flug kurzfristig gestrichen und Familie Meyer muss zu einem anderen Flughafen fahren, um überhaupt noch an das gewünschte Ziel zu kommen. Zwölf Stunden später erreichen sie übermüdet ihre „Trauminsel“ und fahren mit dem Mietwagen zum Hotel. Bei der Suche nach dem richtigen Weg übersieht Herr Meyer ein Vorfahrtsschild und verursacht einen Unfall. Die Polizei wird gerufen, es gibt Verständigungsschwierigkeiten. Herr Meyer muss seinen Führerschein abgeben und den Mietwagen stehen lassen. Mit dem Taxi geht es weiter zur Unterkunft. Dort wartet die nächste böse Überraschung. Die gebuchte Familien-Suite ist wegen ihrer Verspätung schon anderweitig vergeben. Die Meyers sollen in ein Standardzimmer ziehen. Darüber hinaus ist die Pool-Landschaft wegen Bauarbeiten geschlossen und überhaupt entspricht das Hotel nicht den Versprechungen im Katalog. Die Meyers sind bedient und reisen mit dem nächsten Flieger zurück.

Der Fall der Meyers ist zwar übertrieben dargestellt, aber in der einen oder anderen Situation findet sich jeder Urlauber doch wieder. Unterwegs läuft alles schief, man befindet sich in einer schwierigen Situation und bräuchte dringend juristischen Rat – möglichst sofort. Da wäre es praktisch, immer einen Anwalt dabeizuhaben.

Diesen Wunsch erfüllen Rechtsschutzversicherungen, die als Assistance-Leistung eine Anwalts-Hotline anbieten.

Versicherte erhalten dort sofort juristischen Rat. Falls dieser nicht ausreicht, nimmt sich der angerufene Anwalt bestenfalls direkt der Angelegenheit an. Er wird sofort für den Betroffenen tätig – ohne Terminvereinbarung oder umständliche Fahrt zur Anwaltskanzlei. Der Betroffene muss sich um nichts kümmern und wird angerufen, wenn es etwas abzustimmen gibt.

Zunehmend bieten Rechtsschutzversicherungen ihren Kunden diesen und andere Services über hauseigene Apps für Smartphones an. Betroffene können direkt einen auf ihr Rechtsproblem spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren – auch aus dem Ausland. Das können insbesondere Spezialisten aus dem Arbeits-, Verkehrs- oder Reiserecht sein. Besonders serviceorientierte Rechtsschutzversicherer, wie die LVM Versicherung, bieten E-Mail-Beratungen beispielsweise zur rechtlichen Prüfung von Unterlagen oder Dokumenten an.

Die Möglichkeit, juristisch geprüfte Mustertexte wie z. B. ein Kündigungsschreiben wegen Reisemängeln herunterzuladen, rundet das Angebot ab. Wenn doch einmal der Gang zum Anwalt vor Ort nötig ist, sollten Kunden über die APP eine Empfehlung für einen qualifizierten Anwalt in ihrer Nähe erhalten können – auch im Ausland.

Im Falle der Meyers hätten diese Services noch vor Ort helfen können und einem erholsamen Urlaub hätte nichts mehr im Wege gestanden.

■ Anne Hilchenbach

Diesen Sommer hat die Klimakrise vor unser aller Augen Spuren hinterlassen wie selten zuvor. Ernteausfälle sind die Folge von ausbleibenden Regenfällen, die Meeresspiegel steigen und Trinkwasser wird knapp, da Gletscher schmelzen. Wetterextreme nehmen zu.

Leider braucht es häufig genau das: Der Einzelne wird erst dann sensibel für eine Problematik, wenn sie ihn im Alltag zu berühren beginnt.

Nur so lässt sich erklären, dass sinnvollen Ansätzen wie dem „Cradle-to-Cradle Prinzip“ (auf Deutsch: „von der Wiege zur Wiege-Prinzip“) erst jetzt, 20 Jahre nach dessen Erfindung, die gebührende Aufmerksamkeit zukommt. Erfinder sind Prof. Dr. Michael Braungart und William McDonough, die auch das gleichnamige Buch „Cradle to Cradle“ geschrieben haben. Dr. Michael Braungart ist ein deutscher Verfahrenstechniker und Chemiker. William McDonough ist ein US amerikanischer Architekt, Designer und Autor. Beide setzen sich für das Thema Nachhaltigkeit ein.

Die Autoren mahnen gedankliche Flexibilität an, um nicht zu sagen: ein radikales Umdenken.

Das Prinzip, welches grundsätzlich ganz einfach ist, begeisterte mich. Die dahinterstehende Idee steht in enger Verbindung mit der Kreislaufwirtschaft.

Abfälle, wie beispielsweise Verpackungsmaterialien, die sich auf natürlichem Weg zersetzen sollen, können theoretisch in der Natur entsorgt werden, da sie dem Boden wichtige Nährstoffe wieder zuführen. In diesem Fall wird von einem biologischen Kreislauf gesprochen.

Im technischen Kreislauf werden elektronische Geräte produziert, aus deren Einzelteilen durch Recycling neue oder gleichartige Geräte hergestellt werden.

Um den Abfall stark zu reduzieren oder ganz verschwinden zu lassen, dürfte es folglich nur noch zwei Arten von Produkten geben: Verbrauchsgüter, die vollständig biologisch abbaubar sind und Gebrauchsgüter, die unendlich recyclebar sind.

Ein Beispiel
Anstelle eines Fernsehgeräts wird dessen Nutzung angeboten. Ein Händler verkauft beispielsweise zehn Jahre Nutzungszeit eines Fernsehers. Nach Ablauf dieser Zeit, gibt der Käufer das Gerät dem Händler zurück. Aus den Einzelteilen wird durch Recycling ein neuer Fernseher oder andere Elektronikartikel. Der Kunde bekommt ein neues Gerät und kauft erneut dessen Leistung für einen weiteren Zeitraum. Es entsteht ein Kreislauf. Unternehmern bietet dieses System eine Planbarkeit ihrer Ressourcen. Für den Endverbraucher bleibt die Produktqualität gleichbleibend hoch.

Das Buch „Cradle to Cradle“ ist höchst aufschlussreich und sehr empfehlenswert. Es verändert die Denkweise bezüglich des Themas Nachhaltigkeit und könnte einen kompletten Umschwung in wirtschaftlicher und biologischer Hinsicht bedeuten. Die Produkte blieben auf dem neuesten Stand der Technik, ohne die Natur durch umweltschädigende Produktionsweisen zu beeinträchtigen.

■ Sarah Schultz

Vereinbarkeit von Familie und Beruf, eine ständige Erreichbarkeit oder die Coronapandemie – es gibt inzwischen zahlreiche Gründe für eine zunehmend flexibler gestaltete Arbeitswelt in Bezug auf Zeit und Ort.

War es anfangs die Heimarbeit, entwickelte sich später aus der Bezeichnung Telearbeit der heute gebräuchliche Begriff Homeoffice.

Wo die Tätigkeit es zulässt, scheint sich ein hybrides Arbeiten zu etablieren. Je nach Anforderung wird im Büro oder an einem anderen Ort gearbeitet. Das dauerhafte Arbeiten unter Palmen im Urlaubsparadies ist eine schöne Vorstellung, bleibt in der Realität aber eher unrealistisch.

IT-Systeme und moderne Kommunikation machen scheinbar alles möglich. Es entstehen aber auch neue Risiken.

Datenschutz gilt überall!
Für den Firmenstandort gelten völlig selbstverständlich Sicherheitsvorkehrungen. Der Zutritt zu Geschäftsräumen und Unterlagen ist klar geregelt. Vergleichbares sollte daher auch im Homeoffice gelten. Dienstliche Unterlagen und Geräte dürfen für Unbefugte nicht zugänglich sein. Dasselbe gilt für den Transport der Arbeitsmittel insbesondere beim Einsatz mobiler Technik für die Entsorgung von Geschäftsunterlagen.

Im Homeoffice ist der Umgang damit häufig sorgloser. Die eigenen vier Wände vermitteln ein Gefühl von Sicherheit. Und das macht angreifbar. Es ist etwas anderes, ob die Kollegin oder der Kollege im Büro gegenüber von den Urlaubserlebnissen erfährt oder ob die Nachbarschaft das dienstliche Telefonat bei offenem Fenster mithört.

Vorsicht vor Cyberangriffen
Ist das private Netzwerk schlecht gesichert oder erfolgt die Kommunikation womöglich über offene Netzwerke beziehungsweise das private Endgerät, haben Hacker leichtes Spiel. Hier besteht nur unzureichender Schutz vor Cyberangriffen.

Bleiben Sie kritisch
Im Homeoffice fehlt der sprichwörtliche Flurfunk. Phishing-Attacken nutzen dieses aus. Phishing bezeichnet den Versand gefälschter E-Mails, die dazu verleiten sollen, auf einen Betrug hereinzufallen. Mit vermeintlich plausiblen E-Mails wird versucht, sensible Informationen oder Zugangsdaten zu erschleichen. Ein Telefonat mit dem Kollegen oder der Kollegin bringt in diesen Fällen häufig Sicherheit, fällt aber schwerer als über den Schreibtisch oder im Nachbarbüro zu fragen.

Neben der Sicherung von Informationen und Daten gilt es, Sachwerte zu schützen. Mobile Technik ist größeren Gefahren ausgesetzt als stationäre Systeme. Häufig beschränkt sich der Versicherungsschutz für die Betriebseinrichtung nur auf den Firmenstandort. Dauerhaft ausgelagerte Geräte sind dann hierüber nicht mehr versichert.

Institutionen wie beispielsweise das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik halten inzwischen Hinweise und Informationen für sicheres mobiles Arbeiten bereit. Informieren Sie sich und sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeitenden. Die neue Flexibilität ist dann zum Vorteil aller.

■ Karsten Martini

Vor kurzem berichtete mir ein Arbeitskollege begeistert, er habe sich eine neue „Schwalbe“ gekauft. Für die jüngeren Leser: Eine „Schwalbe“ ist ein Moped, das seit den 60er Jahren in der damaligen DDR produziert wurde und nach der Wende auch in den alten Bundesländern Kultstatus erreichte. Inzwischen wird die Schwalbe ausschließlich mit Elektromotor angeboten.

Das Gespräch weckt Erinnerungen. Wie mobil waren die Menschen damals eigentlich, insbesondere auf dem Lande, wo ich aufgewachsen bin? Betraf die vermeintlich „gute alte Zeit“ auch die Mobilität?

Die echte Mobilität begann für mich in den 60er Jahren als 5-Jähriger mit meinem ersten Fahrrad. Mein Großvater hatte es aus Einzelteilen zusammengebaut, die er vom Schrottplatz besorgt hatte. Mit zunehmendem Alter wuchsen die Rahmengrößen der Fahrräder. Mit 15 bzw. 16 Jahren durfte ich schließlich Mofa oder Moped fahren. Gefühlt fuhren in den 70er Jahren 80 Prozent der Jugendlichen Mofas oder Mopeds. Mit Erreichen der Volljährigkeit wechselten viele direkt auf das Auto, einen alten VW Käfer oder Opel Kadett, der sich mit diversen Ferienjobs zusammensparen ließ. Rückblickend war dies die Zeit, in der kaum jemand einen Meter mehr zu Fuß ging. Jeder Weg wurde mit dem Auto zurückgelegt. Ich übertreibe mit dieser Schilderung vielleicht ein wenig, aber auch wirklich nur ein wenig. Das Auto dominierte die Mobilität. Daran hatten nicht einmal die Ölkrise und die autofreien Sonntage im Jahr 1973 etwas geändert. Dies zeigte sich am Rückbau von diversen eingleisigen Bahnstrecken. Kleine Bahnhöfe wurden geschlossen, verfielen oder wurden zu Wohnzwecken genutzt. Die Busverbindungen zwischen kleinen ländlichen Orten wurden vernachlässigt. Fahrradfahren war keine priorisierte Alternative. Radfahren inmitten des Straßenverkehrs war gefährlich.

Es war bekannt, dass diese Entwicklung nicht richtig war. In den Innenstädten, die lange Zeit direkt angefahren werden konnten, etablierten sich zunehmend Fußgängerzonen. Was für eine Wohltat!

Wer kein Auto zur Verfügung hatte, reiste per Anhalter, er trampte. Der Tramper stellte sich an den Straßenrand, hielt den Daumen in die gewünschte Fahrtrichtung und wartete, mitgenommen zu werden. Das gelang tagsüber immer sehr schnell. Angst vor Übergriffen gab es nicht. Das Bild von Trampern ist nach und nach völlig aus dem Verkehrsgeschehen verschwunden. Heute sind Tramper Exoten.

Das liegt auch an veränderten Mobiltätsangeboten. Im überregionalen Verkehr ersetzten private Mitfahrmöglichkeiten das Trampen, koordiniert durch gewerbliche Mitfahrzentralen. In Konkurrenz zur Bahn etablierten sich FlixBusse. Von Essen nach Berlin für 30 Euro. Günstiger geht’s kaum.

Im örtlichen Bereich fuhren zunehmend Sammeltaxen statt Busse, die in den verkehrsschwachen Abendzeiten mit dem Busticket genutzt werden konnten. In den letzten Jahren sind auf Strecken, auf denen ein regulärer Linienverkehr nicht möglich oder wirtschaftlich nicht tragbar ist, Bürgerbusse hinzugekommen, von gemeinnützigen Vereinen mit ehrenamtlichen Fahrern betrieben.

In größeren Städten ist das Teilen von Fahrzeugen eine sinnvolle Ergänzung, entweder in Form von Carsharing für Pkw oder in Form von Micromobilität durch kurzfristige Nutzung geliehener Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter), beides technisch einfach zugänglich und digital abrechenbar über Apps. Auf dem Lande gibt es solche Angebote in der Regel nicht.

Fahrradfahren ist inzwischen eine echte Alternative. Fast überall befinden sich Radwege auch außerorts und zwischen den Ortsteilen. Wo bauliche Gegebenheiten keine gesonderten Radwege zulassen, z. B. in Innenstädten, sind die Gemeinden dazu übergegangen, Radspuren von der Fahrbahn abzutrennen. Hinzu kommt die technische Entwicklung. Pedelecs machen das Fahren einfacher. Viele erledigen jetzt Fahrten mit dem Pedelec, statt wie früher das Auto zu nutzen. Ich mache das auch. Das ist viel bequemer und entspannter. E-betriebene Lastenräder waren noch vor kurzem Exoten. Inzwischen steigt die Anzahl ständig. Steuerliche Anreize (E-Bike-Leasing) begünstigen die Entwicklung.

Zurück zur Ausgangsfrage in der Überschrift: Früher war alles besser? Ein klares Nein. Früher war vieles eindimensional, da auf den Individualverkehr in Form von Autoverkehr ausgerichtet. Inzwischen ist der Verkehr facettenreicher und flexibler geworden. Ein echter Fortschritt!

Manches Gute von damals hat sich geändert und in die neue Zeit gerettet. Zum Beispiel die elektrische „Schwalbe“. Diese ist vielleicht auch eine Überlegung für mich. Ich werde den Arbeitskollegen demnächst einmal nach seinen Erfahrungen befragen. :)

■ Rainer Rathmer

„Da bin ich komplett flexibel!“ Ist Ihnen dieser Satz auch schon einmal über die Lippen gekommen? In verschiedensten Kontexten begegnet uns diese Aussage immer wieder: Flexibilität im Hinblick auf Zeiten, Orte, die Gestaltung des Wochenendes oder der Essgewohnheiten.

Gerade bei alltäglichen Konsumentscheidungen spielt das Thema Flexibilität eine wichtige Rolle. Kundinnen und Kunden tendieren immer häufiger dazu, ihre Präferenzen für ein bestimmtes Produkt zu verändern. Da in den meisten Fällen jedoch keine genaue Vorhersage zukünftig geltender Rahmenbedingungen möglich ist, wünschen Menschen sich schlicht mehr Flexibilität. Viele Unternehmen haben diesen Trend erkannt und sind aktuell damit beschäftigt, ihr Angebot anzupassen. Weg von starren Kaufvereinbarungen hin zu mehr Optionen wie z. B. Abonnements bei Handyverträgen oder beim Streaming-Dienst der Wahl.

Anbieter reagieren damit auf ein Phänomen aus der Psychologie. Dieses besagt, dass sich Menschen oftmals nicht festlegen können oder wollen, da eine noch bessere Möglichkeit auftauchen könnte. Diese sogenannte „Fear-of-better- Options“ (auf Deutsch: Angst vor besseren Optionen) wird durch steigende Flexibilität gewissermaßen abgefedert. Produkte, deren Eigenschaften sich ständig an meine aktuellen Bedürfnisse anpassen, erleichtern mir meine Entscheidung in bestimmten Situationen. Beispielsweise, wenn ich mich nicht auf eine Leistung (Datenvolumen, Monatsraten etc.) in meinem Handyvertrag festlegen möchte, da ich nicht weiß, wie mein Nutzungsverhalten in einem halten Jahr aussieht.

Ähnliches lässt sich im beruflichen Kontext beobachten. Auch dort rückt der Wunsch nach Flexibilität verstärkt in den Vordergrund. Eine Studie der University of Kent identifizierte Flexibilität als eine von zehn Eigenschaften, die Arbeitgebern in Anbetracht der Auswahl von neuem Personal besonders wichtig ist. Doch nicht nur von den Arbeitgebern wird das Thema Flexibilität zukünftig vorangetrieben werden. In einer modernen Arbeitswelt stellen sich vor allem die Arbeitnehmer als zentrale Triebfeder für gesteigerte Flexibilität in Arbeitsverhältnissen heraus. Sei es im Hinblick auf flexiblere Arbeitszeiten und -orte oder das allgemeine Arbeitsklima. Laut einer Studie des Karrierenetzwerks LinkedIn geben rund 40 Prozent der befragten Deutschen an, einen Jobwechsel in Betracht zu ziehen, sollte ihr aktueller Arbeitgeber ihren Wünschen nach flexiblen Arbeitsmodellen nicht nachkommen. Dies macht eines deutlich – möglichst flexibel zu sein ist ein Vorteil, sowohl aus Sicht des Arbeitgebers als auch aus der Perspektive von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Doch was ist mit „flexibel sein“ überhaupt gemeint?
Neben der physischen Biegsamkeit bedeutet Flexibilität, dass jemand oder etwas in der Lage ist, sich wechselnden Umständen anzupassen. Eine flexible Person oder ein flexibles Unternehmen lässt sich an bestimmten Merkmalen erkennen. Eines davon ist das Verhalten in Situationen, in denen es mit veränderten Anforderungsprofilen und neuen Herausforderungen konfrontiert wird.

Im Zuge schneller Entwicklungen und Veränderungen, sowohl im beruflichen als auch im privaten Kontext, nimmt die Bedeutung dieser Flexibilität weiter zu. Dies wird beispielsweise im Hinblick auf Entwicklungen rund um das Thema Digitalisierung deutlich. Die rasanten technologischen Fortschritte z. B. bezüglich digitaler Kommunikation oder E-Mobilität finden nicht in einem gleichbleibenden Tempo statt. Stattdessen scheint die Dynamik, mit der Entwicklungen in der Technik vorangetrieben werden, stetig an Fahrt aufzunehmen. Ein „neu“ gekauftes Smartphone kann bereits morgen als veraltet gelten. Ohne nun in die Tiefen der neusten Smartphone-Technik einzusteigen, wird deutlich, dass es immer schwerer fällt, akkurate Prognosen über zukünftig geltende Standards, Bedarfe und Möglichkeiten zu treffen.

Dass Flexibilität zu einem echten Wettbewerbsvorteil geworden ist, zeigt die Coronapandemie. Durch den vielerorts verhängten Lockdown wurde die Welt von Unternehmen rund um den Globus auf den Kopf gestellt. Geschäfte mussten geschlossen bleiben, Hausbesuche waren nicht mehr möglich und auch das Freizeitleben wurde massiv eingeschränkt. Erschwerend kam hinzu, dass beschlossene Maßnahmen und Regelungen keinesfalls in Stein gemeißelt waren. Mit Bezug auf das Infektionsgeschehen wurden diese immer wieder aufgehoben, teilweise abgeändert oder verstärkt. Eine Prognose für die nächsten Monate war praktisch unmöglich.

Zahlreiche Unternehmen haben innerhalb kürzester Zeit reagiert und alternative Wege gefunden, um trotz dieser Ungewissheit handlungsfähig zu bleiben. Online Shops wurden eingerichtet, Sportkurse gestreamt, Beratung per Videotelefonie durchgeführt und viele andere kreative Lösungen gefunden. Im Gegensatz zu einem starren Festhalten und Warten auf Lockerungen, sind viele Unternehmen nur dank eines sehr flexiblen Geschäftsmodells unter den widrigen Bedingungen durch die Pandemie gekommen.

Neben der Flexibilität ist die Stabilität nicht zu vernachlässigen.

Stabilität beschreibt einen Zustand, der von Vorhersehbarkeit und Belastbarkeit gekennzeichnet und frei von Schwankungen ist. Im betrieblichen Kontext bedeutet er im weiteren Sinn Routinen, Standards und die Verlässlichkeit von Prozessen. Grundsätzlich ist der Begriff der Stabilität in der Gesellschaft sehr positiv besetzt und erfüllt das Bedürfnis vieler Menschen nach Sicherheit und Beständigkeit.

Auf den ersten Blick erscheint es, dass sich die beiden Konzepte – Flexibilität und Stabilität – ausschließen, vielleicht sogar widersprechen. Müssen wir also damit leben, dass die Flexibilität die Stabilität ablöst? So überspitzt formuliert lautet die Antwort natürlich nein. Stabilität ist für Unternehmen und Beschäftigte ebenso wichtig wie Flexibilität. Vielmehr ist das Verhältnis von Flexibilität und Stabilität so zu verstehen, dass ein gewisses Maß an Flexibilität die Stabilität einer Struktur noch verstärkt.

Bildhaft lässt sich das anhand eines Baums erklären. Ein Baum steht vor allem deshalb stabil im Sturm, weil sich seine Äste im Wind biegen und nicht versuchen, diesem starr zu trotzen. Stabilität und Flexibilität in der richtigen Balance ergänzen sich im Kontext von Schwankungen komplementär. Ohne eine solide, stabile Basis in Form etablierter Prozesse und Strukturen in einem Unternehmen, ist es nicht möglich, flexibel zu agieren und neue Dinge hinsichtlich geänderter Anforderungen auszuprobieren. Andersherum ist es für die zukünftige Stabilität eines Unternehmens erforderlich, flexibel auf veränderte Bedingungen zu regieren, Neues auszuprobieren und dies in der strategischen und strukturellen Ausrichtung des Unternehmens zu verwurzeln.

Im Kontext von Veränderung ist es also nicht hilfreich, die Zukunft bis ins Detail vorhersagen zu wollen und auf Basis dieser Überlegung eine Entscheidung zu treffen. Vielmehr kann eine flexible Grundhaltung dabei helfen, gut für zukünftige Entwicklungen aufgestellt zu sein und eine gewisse Stabilität zu erreichen.

■ Moritz Beuting
■ Eva Wilgenbus

Mit Verlässlichkeit und Stabilität fühlen wir uns wohl und sicher. Allerdings lassen uns neue Technologien, veränderte Lieferketten und wandelnde Kundenwünsche immer dynamischer werden. Egal, ob Startup, mittelständisches Unternehmen oder Großkonzern – das Streben nach Flexibilität verändert Arbeitsweisen. Agil zu sein bedeutet, beweglich zu bleiben, das Umfeld im Blick zu behalten und unsere noch so stabilen Vorhaben im Zweifelsfall zu ändern.

Agile Arbeitsweisen haben ihren Ursprung im „Agilen Manifest“ aus der Softwareentwicklung. Für ein fertiges Softwareprodukt bedarf es tausender Codezeilen und komplexer Verknüpfungen. Die Entwicklung kann langwierig und fehleranfällig sein. Das Manifest hilft, diesen Zustand zu verbessern. Sehr komplexe Prozesse zur Erarbeitung eines Endprodukts finden sich allerdings nicht nur in der Softwareentwicklung, sodass das Thema Agilität mittlerweile weit verbreitet ist.

Das Prinzip ist grundsätzlich ganz einfach: Statt direkt über das große Ganze nachzudenken, wird das kleinste, funktionsfähigste Teil erarbeitet, auch Inkrement genannt. Der Fokus auf dieses einzelne Teil reduziert die Komplexität und ermöglicht ein direktes Testen der Funktionalitäten. Es ist schnell erkennbar, ob das Vorhaben funktioniert. Falls notwendig, wird in der nächsten Iteration (Arbeitsschritt) verbessert, oder ganz neu gedacht.

Eine der bekanntesten agilen Methoden ist Scrum. Diese Methode stellt den iterativen (sich schrittweise der Lösung nähernden) und inkrementellen (aufeinander aufbauenden) Ansatz in den Mittelpunkt. Sie bildet mit festen Meetings, Tools und Rollen eine Struktur ab, die Transparenz über die Fortschritte ermöglicht. Eines der wichtigsten Grundsätze von Scrum ist die Selbstorganisation des Teams. Der Begriff Scrum kommt aus dem Rugby und bezeichnet das Gedränge um die Ballfreigabe. Dieses Bild ist für das agile Arbeiten in Unternehmen gut zu nutzen, denn die Spieler:innen warten nicht auf Anweisungen vom Trainer:in, sondern arbeiten eigenverantwortlich, um das gesteckte Ziel zu erreichen.

Scrum wird mittlerweile nicht nur in Unternehmen eingesetzt, sondern zum Beispiel auch in Orchestern. Musikstücke werden hierfür in Abschnitte aufgeteilt und Stück für Stück einstudiert. Dabei agieren die Musiker:innen eigenverantwortlich und Dirigent:innen handeln mehr unterstützend als leitend.

Agil zu sein, ist eine Haltung. Es gibt keine festen Regeln, welche Methodiken einzusetzen sind. Werden die Werte des „Agilen Manifests“ verfolgt und auf unterschiedliche Situationen übertragen, gewinnen wir alle ein bisschen mehr Flexibilität und am Ende auch mehr Zufriedenheit.
INFO:
Das „Agile Manifest“ (aus der Softwareentwicklung)
Das „Agile Manifest“ besagt, dass bessere Wege zur Softwareentwicklung erschlossen werden, indem Entwickler:innen es selbst tun und anderen dabei helfen. Durch diese Tätigkeit haben die Entwickler:innen folgende Werte mehr zu schätzen gelernt als andere:
▶ Individuen und Interaktionen mehr als Prozesse und Werkzeuge
▶ Funktionierende Software mehr als umfassende Dokumentation
▶ Zusammenarbeit mit dem Kunden:in mehr als Vertragsverhandlung
▶ Reagieren auf Veränderung mehr als das Befolgen eines Plans
Die Werte auf der rechten Seite sind wichtig, dennoch werden die Werte auf der linken Seite höher eingeschätzt. Auch wenn das „Agile Manifest“ den Fokus auf die Softwareentwicklung legt, kann es auf viele andere Prozesse übertragen werden.
Quelle: agilemanifesto.org

■ Anna Juliana Bohr

„Vorfreude ist die schönste Freude.“ Dieses Sprichwort trifft insbesondere bei der Planung einer Urlaubsreise zu. Viele fiebern diesem Ereignis Monate im Voraus entgegen. Ob geschäftliche Reisen oder private Urlaube wie Pauschal-, Erlebnis-, Bildungs- und Wellnessurlaube oder Pilgerreisen – Motive und Anlässe gibt es etliche.

Egal, aus welchen Beweggründen Sie unterwegs sind, eine vorausschauende Planung ist alles, um entspannt auf Reisen zu gehen. Einige Tipps haben wir für Sie zusammengestellt:

Pass verlängern, Haustier unterbringen, Reiseführer kaufen und da war noch etwas … Koffer packen. Kleidung und Co. wandern in der Regel ohne große Überlegung ins Gepäck. Die Zusammenstellung der Reiseapotheke erfordert hingegen eine sorgfältigere Vorbereitung.

Der Inhalt der Reiseapotheke hängt in erster Linie vom individuellen Gesundheitszustand und dem Reiseziel ab. Einen allgemeinen Überblick gibt die nachfolgende Checkliste:

◗◗ Individuelle, regelmäßig einzunehmende Medikamente (in ausreichender Menge)
◗◗ Insekten- und Sonnenschutzmittel, Salben gegen Insektenstiche, Juckreiz oder Sonnenbrand
◗◗ Medikamente gegen Magen-Darm-Beschwerden und Verstopfung
◗◗ Schmerz- und Fiebermittel, Fieberthermometer
◗◗ Erkältungsmittel gegen Husten, Schnupfen, Halsschmerzen und Heiserkeit
◗◗ Salben und Tabletten zur Behandlung von Brand- oder Schnittwunden
◗◗ Mittel gegen Verstauchungen, Prellungen und Muskelverspannungen
◗◗ Verbandszeug, wasserfeste Pflaster und Desinfektionsmittel
◗◗ Arznei zur Vorbeugung und Behandlung von Allergien
◗◗ Mittel gegen Bindehautreizung und Augeninfektion
◗◗ Ohrentropfen
◗◗ Wund- und Heilsalbe
◗◗ Medikament gegen Lippenherpes
◗◗ Mittel gegen Reiseübelkeit
◗◗ Pinzette oder Zeckenkarte

Diese Aufzählung ist nicht abschließend und kann den persönlichen Bedürfnissen angepasst werden.

Hierbei zu beachten ist, dass Medikamente im Ausland häufig unter anderem Namen verkauft werden. Notieren Sie sich den Wirkstoff. Informieren Sie sich darüber hinaus im Vorfeld über notwendige Impfungen und gleichen Sie diese mit dem bestehenden Impfschutz ab. In einigen Ländern gelten besondere Regelungen für das Mitführen von z. B. Schmerz- oder Betäubungsmitteln.

Auf Reisen krank zu werden ist nicht nur unangenehm, sondern kann auch Kosten für ärztliche Behandlungen oder einen Rücktransport nach sich ziehen. Doch welche Versicherung hilft, wenn eine mitgebrachte Reiseapotheke nicht für die Behandlung ausreicht?

Die gesetzlichen Krankenversicherungen kommen in der Regel nur für Leistungen im Inland, in der EU oder in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, auf. Oftmals sind die Erstattungen lückenhaft und beinhalten keinen Krankenrücktransport. Wenn ein Urlaub im Ausland geplant ist, sollte daher eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen werden.

Für privat Versicherte gilt bei vorübergehenden Aufenthalten im Ausland in der Regel weltweit Versicherungsschutz für die Dauer von mindestens einem Monat – dieser Zeitraum kann bei einigen Versicherungsunternehmen durch individuelle Vereinbarungen vor Abreise verlängert werden. Nicht jeder private Krankenversicherungsvertrag deckt jedoch einen Rücktransport in die Heimat mit ab. Für diesen Fall sollte im Vorfeld eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden. Der Abschluss dieser Versicherung dient auch dazu, für Behandlungen etwaige Selbstbehalte oder Beitragsrückerstattungen nicht zu gefährden.

Eine Auslandsreise-Krankenversicherung erstattet unter anderem Kosten, die im Rahmen einer medizinisch notwendigen Behandlung im Ausland beim Arzt oder im Krankenhaus anfallen. Der Tarif Auslandsreise-Top der LVM Versicherung beispielsweise bietet Sicherheit auf Reisen mit einer Dauer von bis zu 56 Tagen. Er beinhaltet neben der Kostenerstattung für akut notwendig gewordene Heilbehandlungen auch den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport – sogar für eine mitversicherte Person. Darüber hinaus gehört zu den mitversicherten Leistungen das 24-Stunden-Servicetelefon für die direkt Hilfe rund um die Uhr und die Notfall-App. Ein Vertragsabschluss ist noch kurz vor der Abreise möglich – auch ganz bequem online.

Nicht nur während der Reise, sondern auch schon vor Reiseantritt kann etwas dazwischenkommen. Beispielsweise eine unerwartet auftretende schwere Erkrankung oder ein familiärer Schicksalsschlag kann den Reiseantritt verhindern. Hier hilft eine Reiserücktrittsversicherung.

Die Reiserücktrittsversicherung springt ein, wenn der Versicherte aus einem versicherten Grund seine Reise im In- oder Ausland nicht antreten kann. Versichert sind die dabei entstehenden Storno- oder Umbuchungskosten und weitere anfallende Mehrkosten. Gleiches gilt bei Reiseabbruch oder einer erforderlichen Verlängerung der Reise.

Für den Abschluss der Reiserücktrittsversicherung gibt es Fristen vor Reiseantritt. Ein Abschluss empfiehlt sich daher in unmittelbarem Zusammenhang mit der Reisebuchung oder als laufender Vertrag für alle Reisen im Jahr. Eine gute Reiseversicherung ist nicht teuer und bietet vor allem zwei Vorteile: schnelle und unkomplizierte Hilfe sowie finanziellen Schutz. Es ist doch beruhigend, sich im Notfall um nichts kümmern zu müssen. Mit der passenden Vorbereitung und dem richtigen Versicherungsschutz kann die Reise sorglos angetreten werden. Die „schönsten Wochen des Jahres“ bleiben so in bester Erinnerung.

Frohes Packen und eine gute Reise!

■ Andrea Weidemann

Was ist Verbrauchern bei Produkten zur Altersversorgung besonders wichtig? Zu diesem Thema werden regelmäßig Befragungen durchgeführt, so z. B. auch von der Deutschen Rentenversicherung.

In ihrem Auftrag ermittelt das Marktforschungsunternehmen Ipsos regelmäßig die „Top 10 der idealen Formen der Altersversorgung“. Seit 2014 hat sich die staatliche Rente einen deutlich verbesserten Stellenwert erkämpft. Der Ruf der gesetzlichen Absicherung ist folglich nach wie vor gut. Ebenso verbessert hat sich der Stellenwert des eigenen Hauses oder der eigenen Wohnung im Alter.

Besonders erfreulich ist, dass auch die betriebliche Altersversorgung und die private Rentenversicherung seit 2014 regelmäßig besser wahrgenommen werden, insbesondere von der jüngeren Zielgruppe.

Doch was ist den Kunden bei einer privaten Rentenversicherung wichtig? Worauf basiert die seit Jahren steigende Akzeptanz der Versicherungsprodukte?

Kunden wünschen sich sowohl verständliche, einfache Produkte und Bedingungen als auch eine renditestarke, möglichst sichere Anlage bei geringen und transparenten Kosten. Darüber hinaus fragen sie verstärkt nachhaltige Produkte nach. Flexibilität spielt ebenfalls eine Rolle.

An dieser Stelle lohnt es sich, den Punkt „Flexibilität“ etwas genauer zu betrachten: Was ist damit gemeint? In welcher Hinsicht ist eine private Rentenversicherung heute möglicherweise flexibler als noch vor wenigen Jahren? Inwiefern haben sich die Produkte verändert?

Flexibilität bei Vertragsabschluss
Private Rentenversicherungen als moderne Produkte der Altersversorgung bieten aktive Wahlmöglichkeiten, sein Geld anzulegen. Je nach Anlagementalität reicht die Auswahl von einer chancenorientierten (defensiven) Anlageform bis hin zu einem ertragsorientierten (offensiven) Investment. Zur Wahl stehen gemanagte Fonds und kostengünstige ETFs, die auf Wunsch nachhaltig ausgerichtet werden können. Sie erfüllen zudem die ESG-Kriterien. Ein höheres Maß an Flexibilität ist kaum möglich, bedarf im Einzelfall jedoch einer bedarfsgerechten Beratung.

Flexibilität während der Vertragslaufzeit
Eine Altersvorsorge ist stets langfristig ausgerichtet und bietet gerade im Rahmen der fondsorientierten Anlage viele Vorteile und gute Renditechancen. Lebensentwürfe können sich jedoch ändern. Deshalb sollte eine Altersvorsorge regelmäßig auf den „Prüfstand“.

Früher hatten die „alten, klassischen Lebensversicherungen“ eher starre Regelungen. Durch die mit einem Garantiezins langfristig kalkulierten Produkte waren Änderungen des Vertrags kaum oder nur mit hohem Aufwand und entsprechenden Kosten möglich.

Diesbezüglich hat sich die Vorsorgewelt komplett geändert. Der Kunde kann bei einer modernen fondsgebundenen Rentenversicherung die Beiträge bedingungsgemäß erhöhen oder reduzieren. Er kann Zuzahlungen leisten oder Entnahmen tätigen. Und bei der von ihm gewählten Kapitalanlage kann er die Fonds ändern – entweder für zukünftige Zahlungen oder aber auch für das bestehende Fondsguthaben. Der Profi spricht hier von „shiften“ und „switchen“.

In der Endphase eines Vertrags sorgt möglicherweise ein eher konservatives Ablaufmanagement zur Absicherung des Fondsguthabens.

Flexibilität zum Ablauf des Vertrags
Niemand weiß mit 20 Jahren, wann er tatsächlich in Rente gehen kann oder möchte. Die Diskussion über ein höheres Rentenzugangsalter ist noch lange nicht beendet.

Ein flexibler Rentenbeginn verteilt auf zehn Jahre hat hier den früher üblichen starren Ablauftermin abgelöst. Dabei kann zwischen einer Kapitalauszahlung, einer lebenslangen Rente oder beidem gewählt werden.

Fazit
Die moderne Altersvorsorge durch eine private Rentenversicherung bietet mittlerweile ein Höchstmaß an Flexibilität. Diese Anpassungsfähigkeit ist bedarfsgerecht und sicher ein wichtiger Grund für die seit Jahren steigende Akzeptanz von Versicherungsprodukten. In diesem Zusammenhang spielt ebenfalls die zwingende Notwendigkeit der privaten Absicherung eine Rolle.

Eine derartige Flexibilität sinnvoll und bedarfsgerecht einzusetzen, bedarf in der Regel einer kompetenten Beratung sowohl bei Vertragsabschluss als auch später.

■ Hans-Peter Süßmuth

Welche Eigenschaften sollte ein Produkt haben, damit es bei den Kunden gut ankommt? In der heutigen Zeit gibt es hierzu viele Antworten. Eine lautet: Flexibilität!

Kunden wünschen sich Produkte, die auf ihren persönlichen Bedarf ausgerichtet sind und Unternehmen an ihrer Seite, die derartige Produkte unkompliziert anbieten.

Je nach Tätigkeitsbereich sind Unternehmen individuellen Risiken ausgesetzt, die es zu schützen gilt. Die Betriebshaftpflicht sollte daher optimal auf das Unternehmen zugeschnitten sein. Der Bäcker von nebenan hat einen anderen Versicherungsbedarf als ein großer Baubetrieb oder ein Hotel. Für viele Branchen bieten Versicherer spezielle Versicherungskonzepte.

Aber reicht diese Form der Flexibilität? Nein, denn Versicherer wie die LVM bieten neben verschiedenen Versicherungssummen auch mehrere Möglichkeiten der Beitragsgestaltung an. Der Beitrag reduziert sich, indem eine Selbstbeteiligung in Höhe von 300 Euro, 500 Euro oder 1.000 Euro vereinbart wird. Der Versicherungsschutz kann ebenfalls flexibel gestaltet werden. Ein solider Grundschutz beinhaltet viele wichtige Leistungen. Dies können zum Beispiel der Versicherungsschutz im Fall von Schäden bei der Bearbeitung fremder Sachen oder Mietsachschäden sein. Auch ist die Privat-Haftpflicht des Betriebsinhabers automatisch enthalten.

Sind weitere Leistungen gewünscht, kann ein sogenannter Plusbaustein hinzugebucht werden. Derartige Bausteine umfassen verschiedene Risiken, für die sonst einzelne Beiträge zu leisten wären. Diese Pluspakete sind auf die jeweilige Betriebsart zugeschnitten. Das Pluspaket für Baubetriebe beinhaltet beispielsweise andere Leistungen als das Paket für herstellende Betriebe oder Hotels und Gaststätten. Ergänzend können Haftpflicht-Cyberrisiken abgesichert werden, da immer mehr Unternehmen Opfer von Cyberattacken werden.

Die Art der Beitragsberechnung spielt ebenfalls eine Rolle. Insbesondere Betriebe der Baubranche unterliegen starken Personal- und Umsatzschwankungen. Es macht Sinn, den Beitrag nicht – wie sonst üblich – nach der Anzahl der tätigen Personen zu berechnen, sondern nach dem Jahresumsatz. So reduziert sich der Beitrag in umsatzschwachen Jahren oder passt sich in umsatzstärkeren Jahren an. Bei der Berechnung nach dem Umsatz ist es so, dass ( fast) alle Risiken über einen Beitrag abgedeckt sind – eine aufwändige Einzelberechnung entfällt.

Was kann passieren?
Bei gemieteten Betriebsgebäuden oder Räumlichkeiten ist der Ärger häufig groß, wenn es zu einem Schaden kommt. Schäden, die durch Brand, Explosion, Ab- oder Leitungswasser entstehen, sind üblicherweise in der Grunddeckung einer Betriebshaftpflicht mitversichert.

Wie sieht es mit Mietsachschäden durch andere Ursachen aus? Bei einigen Versicherern muss dieses Risiko zusätzlich eingeschlossen werden. Andere haben diese Leistung bereits im Grundschutz integriert. Ein Schadenbeispiel: Der Mitarbeiter stößt versehentlich mit einem Handhubwagen gegen das Rolltor der gemieteten Lagerhalle. Das Rolltor wird stark beschädigt.

Alltägliche Risiken sind nicht zu unterschätzen
Installateure erhalten häufig den Auftrag, die vom Kunden gekaufte Photovoltaikanlage oder andere elektrische Anlagen zu montieren. Hierbei kann es zu Bearbeitungsschäden an der übernommenen Sache kommen. Mit dem Versicherer sollte abgeklärt werden, ob in diesem Fall Schäden an der zu montierenden Photovoltaikanlage oder elektrischen Anlage mitversichert sind.

Homeoffice – ein Thema der letzten Jahre
Immer mehr Mitarbeiter arbeiten im Homeoffice. Versicherer reagieren auch auf derartige Veränderungen im Arbeitsalltag. So sind in der Regel Haftpflichtansprüche, welche Dritten oder Mitarbeitern in Verbindung mit dem Homeoffice entstehen, mitversichert.

Antidiskriminierung
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), auch bekannt als “Antidiskriminierungsgesetz”, stellt sicher, dass Menschen aufgrund ihres Alters, des Geschlechts, ihrer Rasse oder der ethnischen Herkunft, ihrer Weltanschauung, der sexuellen Neigung oder einer Behinderung nicht benachteiligt werden. Unternehmer bzw. Arbeitsgeber sind verpflichtet, auf die Einhaltung dieser Regeln zu achten. Dieses macht sich im gesamten Bewerbungsprozess – beginnend mit der Stellenausschreibung – bemerkbar. Viele Versicherer bieten Versicherungsschutz für den Fall, dass der Unternehmer wegen einer Verletzung einer Vorschrift zum Schutz vor Benachteiligung von einem Dritten in Anspruch genommen wird.

Fazit
Die Betriebshaftpflicht ist ein unverzichtbarer Schutz! Aufgrund der individuellen Risiken eines jeden Unternehmens ist die Beratung durch einen Versicherungsexperten unerlässlich.

■ Jutta Hülsmeyer

In vielen alltäglichen Bereichen machen uns Kombi-Geräte das Leben leichter. Da gibt es den Staubsauger, der gleichzeitig feucht wischt oder den Backofen, der für den schnellen Snack zur Mikrowelle wird. Kein anderes Gerät hält bei einer so geringen Größe derart vielfältige Funktionen bereit wie das Smartphone: fotografieren, scannen, E-Mails, Kalender, Internetzugang, telefonieren und vieles mehr…
Eine vergleichbare Entwicklung ist auch bei Versicherungsprodukten erkennbar.
Auf der einen Seite gibt es das Bündel mehrerer rechtlich selbstständiger Verträge unter einem anlass- oder sachbezogenen Titel. Sinngemäß sind dies Produkte, die z. B. unter Namen wie „Alles für Haus und Hof “ angeboten werden und neben einer Gebäude- auch eine Haftpflicht- und eine Rechtsschutzversicherung beinhalten.

Auf der anderen Seite gibt es Verträge, die Leistungsmerkmale aus unterschiedlichen Produkten vereinen: Beispielsweise enthält die Gebäudeversicherung auch eine Maschinenversicherung oder die Inhaltsversicherung ist durch zusätzliche Einschlüsse um eine Elektronik- und Transportversicherung ergänzt.

Die Motivation der Produktentwickler ist in aller Regel ein vertrieblicher Ansatz. Aber macht es einen Unterschied, ob ich für alle Risiken jeweils einen einzelnen Versicherungsvertrag abschließe oder einen Vertrag für viele Risiken? Ist das eine Vorgehen sinnvoller als das andere? Die Antwort liefert der Bedarf des Kunden.

Um beim Bild des Smartphones zu bleiben, reichen hier die Apps für eine schnelle E-Mail oder einen Schnappschuss. Für höheren Komfort oder eine bessere Qualität braucht es dann doch PC oder Fotoapparat.

Bei Versicherungsprodukten verhält es sich ähnlich. Der Einschluss zusätzlicher Bausteine, angelehnt an Spezialprodukte bietet guten Schutz und reicht in vielen Fällen aus.

Der Baustein „Elektronik“ in der Inhaltsversicherung beispielsweise umfasst häufig aber nur Geräte der technischen Büroeinrichtung wie Kommunikations und EDV-Geräte. Für die Versicherung von Mess- und Prüftechnik oder medizinischen Geräten ist folglich eine eigenständige Elektronikversicherung erforderlich.

Letztlich ist es völlig zweitrangig, welcher Weg zum passenden Versicherungsschutz führt. Wichtig ist, dass der individuelle Versicherungsbedarf des Kunden erkannt und bedient wird. Und da hilft nur die richtige Beratung in einem offenen und vertrauensvollen Gespräch.

■ Karsten Martini

Die Zeiten haben sich geändert. Menschen sorgen sich um die sozialen und ökologischen Herausforderungen, Werte rücken in den Fokus des Handelns. Aus unbedachtem Konsum werden bewusste Anschaffungen. Kunden wählen Produkte immer häufiger nach Produzenten und deren gesellschaftlichen Werten aus. Es kommt gut an, wenn Marken Haltung zeigen.
Damit einhergehend haben sich auch die Zielsetzungen des Marketings einem Wandel unterzogen. Während zu Beginn im Jahr 1893 die reine Produktwerbung im Fokus stand und es nachfolgend um Kundenzufriedenheit und Kundenbindung ging, sind es heute Werte wie sinnstiftendes Verhalten und Nachhaltigkeitsgedanken. Die Welt befindet sich in einem Wandel und gesellschaftlichen Umbruch. Umweltpolitische und soziale Fragen prägen das Denken und bestimmen unser Handeln. Unternehmen streben danach, ihren gesellschaftlichen Beitrag zu leisten und damit in diesem System eine Rolle zu spielen. Standen früher ausschließlich die Produkte, deren Spezifikation und die Positionierung von Unternehmen im Vordergrund der Kommunikation, sind heute Vision, Mission und Werte eines Unternehmens ähnlich relevant.

Was bedeutet Purpose Marketing?
Wer sich mit der Sinnhaftigkeit von Marketing näher beschäftigt, stößt schnell auf den Begriff „Purpose Marketing“ oder „Purpose Driven Marketing“. Was bedeutet Purpose Marketing genau?

Purpose bedeutet so viel wie Zweck, Nutzen und damit Sinn. Wer als Unternehmen Purpose Marketing betreibt, stellt den Sinn seiner Aktivitäten in den Vordergrund und nutzt die Forderung vieler Kunden nach Authentizität und Sinnhaftigkeit hinsichtlich seines eigenen Handelns. Nicht zuletzt ist diese existierende oder auch fehlende Sinnhaftigkeit ausschlaggebend, sich als Konsument für oder gegen ein Unternehmen und in letzter Konsequenz ein Produkt zu entscheiden.

Kunden hinterfragen kritisch die Sinnhaftigkeit unternehmerischer Aktivitäten und übertragen sie auch auf deren Produkte. Das Marketing hat hier die wichtige Funktion, derartige Unternehmensmerkmale herauszustellen und so die Marke zu stärken. Eine entscheidende Rolle in diesem Zusammenhang spielt die Authentizität der Unternehmensdarstellung. Je authentischer desto glaubwürdiger.

Heutzutage versuchen Unternehmen, möglichst nachhaltig zu wirtschaften und haben sich damit der Ökologie verschrieben. Vielleicht engagieren Sie sich auch sozial und fördern Projekte, die der Allgemeinheit dienen – der Bau eines Kindergartens oder eines neuen Krankenhauses beispielsweise. Oder Sie verfolgen vornehmlich ökonomische Ziele und schaffen vor allem Arbeitsplätze.

All das sind Themen, die Purpose Marketing aufgreift und so das Image eines Unternehmens positiv beeinflussen, soweit das Handeln auch zur Marke passt.

Ein Beispiel
Das Unternehmen Mastercard hat das Ziel, sich im radikalen Wandel des globalen Marktes für Zahlungsmittel zu behaupten. Unter dem Motto „a world beyond cash“ bildet dieser Purpose die Grundlage für eine weltumfassende priceless-Kampagne. Botschaft ist, dass die wirklich wichtigen Dinge unbezahlbar sind, wie zum Beispiel Sicherheit, Gemeinschaft und Gesundheit. Es gibt also eine Welt jenseits des Geldes, für deren Verbesserung das Unternehmen mit seinen Leistungen aktiv sein will. Ein wichtiger Bestandteil der Vision und Mission von Mastercard.

Achtung „Purpose-Washing“
Ein Unternehmen sollte nicht nur von Purpose reden, sondern auch nach dieser Maxime handeln. Wichtig ist, dass dargestelltes Bild und Wirklichkeit übereinstimmen. Sonst wird aus dem Anspruch nach einer „Purpose-driven organization“ schnell „Purpose-Washing“ wie die Studie Global Marketing Trends 2022 herausstellt. Der Kunde oder potenzielle Kunde merkt schnell, wie ein Unternehmen handelt. Ein positiver Beitrag für die Gesellschaft ist von großer Bedeutung. Preis und Qualität bleiben zwar Entscheidungskriterien beim Kauf. Zunehmend spielt der Purpose einer Marke aber ebenfalls eine Rolle. Ein ähnlicher Fauxpas findet sich im Rahmen von Aktivitäten zum Thema Nachhaltigkeit beim Green-Washing wieder. Hier wird häufig nur über Nachhaltigkeit gesprochen, aber nicht danach gehandelt.

Fazit
Es ist evident, dass Unternehmen sich ständig weiterentwickeln müssen. Ausschließlich gemäß bewährten Handlungsmaximen zu agieren, erscheint riskant, da sie heute noch aktuell, morgen schon überholt sein können. Gerade in Krisenzeiten punkten Unternehmen, die ihren Kunden auf eine sensible Art und Weise ihren Purpose und dessen Bedeutung vermitteln und nach außen eine klare und sichtbare Haltung entwickeln.

Auf der einen Seite ist das Produkt. Beispielsweise ein Sportschuh. Er hat ein spezielles Design und erfüllt unterschiedliche Funktionen. Neuerdings richtet sich das Augenmerk darüber hinaus auf Produktionsbedingungen und eingesetzte Materialien. Auf der anderen Seite steht das Unternehmen. Es produziert und vertreibt das Produkt. Es geht aber um mehr: Die Haltung und die Werte der Marke rücken stärker in den Mittelpunkt und damit das unternehmerische Handeln, z. B. die nachhaltige Produktionsweise. Und dieses gilt es zu vermarkten! Zögern Sie also nicht und bedienen Sie sich dieser in zweierlei Hinsicht sinnstiftenden Form des Marketings.

Der Ausspruch des britisch-US-amerikanischen Autors und Unternehmensberaters Simon Sinek bringt es auf den Punkt: „People don’t buy what you do. They buy why you do it.“

■ Alexandra Holthaus

Die meisten Menschen träumen von einem langen Leben. Wenn das Geld jedoch im Alter nicht reicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, wird es schwierig. Das Thema „Lebenserwartung“ wird, gerade wenn es um die Altersversorgung geht, von vielen Menschen unterschätzt. Der nachfolgende Artikel des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeigt dies deutlich. Sinnvoll ist es, dieses „Risiko“ auf ein Versicherungsunternehmen zu verlagern und die Rentenzahlung durch eine Versichertengemeinschaft tragen zu lassen.
Umfrage zur Lebenserwartung: Deutsche stecken mit ihren Schätzungen noch in den 1970ern
Die Deutschen leben zwar immer länger. Das Bewusstsein der Menschen dafür hinkt der Realität aber noch deutlich hinterher, wie eine aktuelle Umfrage im Auftrag der Initiative „7 Jahre länger“ zeigt.

Neugeborene Jungen können im Schnitt mit einem Lebensalter von rund 90 Jahren rechnen. Die Schätzung der Deutschen liegt aber deutlich darunter.

Die Einschätzung der Deutschen zur Lebenserwartung hinkt der Realität um Jahrzehnte hinterher. Laut einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag der Initiative „7 Jahre länger“ schätzen sie die mittlere Lebensdauer von heute geborenen Mädchen auf 85 Jahre und von Jungen auf rund 81 Jahre – ein Niveau, das bereits Anfang der 1970er-Jahre erreicht war. Tatsächlich können Neugeborene mit 93 (Mädchen) beziehungsweise gut 90 Jahren (Jungen) rechnen.

„Die Fortschritte in der Lebenserwartung sind im Bewusstsein vieler Menschen noch nicht angekommen“, sagt Peter Schwark, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Versicherungsverbandes GDV, der die Initiative „7 Jahre länger“ trägt. Ein Grund dafür seien falsche Bezugsgrößen. So würden viele die Lebenserwartung anhand der Biografien ihrer Eltern oder Großeltern abschätzen. Solche Vergleiche führten jedoch in die Irre. „Jede Generation lebt im Schnitt etwa fünf Jahre länger als die vorherige“, betont Schwark.

Zugewinn an Lebenszeit seit 1950 wird massiv unterschätzt
So fällt es den Deutschen auch schwer, den Zugewinn an Lebenszeit seit 1950 richtig abzuschätzen. Dieser liegt bezogen auf beide Geschlechter bei rund 16 Jahren. Doch nur neun Prozent der Befragten wählten auf einer sechsteiligen Skala die richtige Spanne von „mehr als 15 Jahren“. Mit je einem Viertel der Antworten bezifferten die meisten Umfrageteilnehmer den Zugewinn auf eine Spanne von sieben bis neun oder zehn bis zwölf Jahre.

Auch die Chancen von Neugeborenen auf einen 100. Geburtstag stufen die meisten Deutschen falsch ein: Von den Mädchen erreichen ihn nach Ansicht der Befragten 13 Prozent, tatsächlich kann fast jede Vierte (24 Prozent) darauf hoffen. Bei den Jungen sind es immerhin 17 Prozent, die Befragten trauen dies aber nur neun Prozent des Jahrgangs zu.

Für ein hohes Alter: Deutsche halten Lebensstil für wichtiger als Gene
Richtig liegen dagegen die meisten Deutschen mit ihrer Einschätzung, dass ein hohes Alter vor allem von einem selbst abhängt. 62 Prozent der Befragten sehen den Lebensstil als stärksten Einflussfaktor für die Lebenserwartung, nur 36 Prozent halten die genetischen Voraussetzungen für entscheidender. Ebenso richtig sind die Beurteilungen zu den Folgen von Corona auf die allgemeine Lebenserwartung. Acht von zehn Befragten sind der Ansicht, dass Corona keinen oder nur einen geringen Einfluss auf die Sterblichkeit hat, lediglich 15 Prozent glauben an einen erheblichen Einfluss der Pandemie.

Sinnvoll für das Alter vorsorgen
Mit einer privaten Rentenversicherung können Sparer auf eine lebenslange Rentenzahlung vertrauen – ein wesentlicher Unterschied zu Banksparplänen, Fonds oder anderen Finanzprodukten. Um dieses Vertrauen nicht zu enttäuschen, müssen Lebensversicherer vorsichtig und mit Weitblick kalkulieren. Wie der Ansparprozess einer Rentenversicherung bis zum Rentenbeginn gestaltet werden kann, hängt von vielen Faktoren ab. Dies sind z. B. die zur Verfügung stehende Dauer oder die individuelle Risikoneigung bei der Kapitalanlage. An einer fachkundigen Beratung geht hier kein Weg vorbei. Und es steht fest: Je geringer der Zins ist und je länger die Rente gezahlt werden muss, umso höher muss das Kapital sein, aus dem die Rente finanziert werden kann. Deshalb muss der Rat für junge Menschen lauten: So früh wie möglich mit der Altersvorsorge beginnen!

■ Veronika Behrendt

Die Bundesregierung hat den Entwurf des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes beschlossen. Dieses soll bestehende steuerliche Maßnahmen, die Unternehmen bei der Bewältigung der Folgen der Corona Pandemie unterstützen, verlängern und ergänzen.
Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen im „Vierten Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise“ vorgesehen:

Homeoffice-Pauschale
Die Regelung zur Homeoffice-Pauschale wird bis zum 31.12.2022 verlängert. Arbeitnehmer können hierbei im Rahmen ihrer Einkommenssteuererklärung 5 Euro pro Tag, an dem sie ihre berufliche Tätigkeit ausschließlich in der eigenen Wohnung ausgeübt haben, geltend machen, maximal für 120 Tage pro Jahr (§ 52 Satz 6 Satz 15 EStG). Die Homeoffice-Pauschale wird in den Arbeitnehmer Pauschbetrag mit eingerechnet und nicht zusätzlich gewährt.

Kurzarbeitergeld
Die Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern gewähren, werden für den Lohnzahlungszeitraum 01.03.2020 bis 30.06.2022 steuerfrei bleiben (§3 Nr. 28a EStG).

Degressive Abschreibung
Im Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz wurde die Möglichkeit zur Inanspruchnahme der degressiven Abschreibung für bewegliche Güter des Anlagevermögens beschlossen. Diese Maßnahme wird um ein Jahr (und damit für Wirtschaftsgüter, die im Jahr 2022 angeschafft oder hergestellt werden) verlängert.

Erweiterte Verlustverrechnung
Die erweiterte Verlustrechnung wird bis Ende 2023 verlängert: Für 2022 sowie 2023 ist eine Anhebung des Höchstbetrags auf 10 Millionen Euro vorgesehen (bzw. 20 Millionen Euro bei Zusammenveranlagung). Darüber hinaus wird der Verlustrücktrag ab 2022 dauerhaft auf zwei Jahre ausgeweitet und in die beiden vorangegangenen Jahre erfolgen. Die erweiterte Verlustrechnung gemäß § 10d Absatz 1 gilt ebenso für die Körperschaftssteuer.

Investitionen
Die steuerlichen Investitionsfristen für Reinvestitionen gemäß § 6b EStG sowie für steuerliche Investitionsabzugsbeträge gemäß § 7g EStG, die in 2022 auslaufen, werden um ein Jahr verlängert.

Steuererklärungsfristen
Die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen 2020 in beratenen Fällen wird um weitere drei Monate bis zum 31.08.2022 verlängert. In den darauffolgenden Jahren ist geplant, die Verlängerung der Erklärungsfristen schrittweise wieder zurückzunehmen ( für 2021: 30.06.2023, für 2022: 30.04.2024). Ähnliches gilt auch für nicht beratene Steuerpflichtige: Die Steuererklärung 2020 war bis zum 31.10.2021 abzugeben. Für die Jahre 2021 und 2022 ist bis zum 30.09.2022 bzw. 31.08.2023 Zeit.

■ Annika Hohoff

Sie stehen morgens auf, machen sich auf den Weg zur Arbeit und in der Hektik werden Sie geblitzt. Im Unternehmen wartet schon ein Mitarbeiter, welcher mit einem von Ihnen angefertigten Arbeitszeugnis nicht einverstanden ist. Nach Ihrem wohlverdienten Feierabend erzählt Ihr Partner, der Nachbar plane eine Grenzbebauung zu Ihrem Grundstück, die den Bauvorschriften nicht entspricht.
Egal, ob beruflich oder privat – eine Auseinandersetzung kommt meist unerwartet. Und sobald ein Disput begonnen hat, kann es schnell zum Rechtsstreit kommen. Aus solchen alltäglichen Situationen können Differenzen resultieren, die nicht nur Nerven, sondern auch viel Geld kosten. Besonders in derartigen Situationen ist ein guter Rat wichtig, aber auch teuer – jedoch nicht, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen.

Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, ob Sie mit Ihren finanziellen Mitteln eine Meinungsverschiedenheit bis hin zu einem Rechtsstreit tragen können?
Im Falle eines außergerichtlichen Verfahrens mit einem Streitwert von 10.000 Euro kommen ca. 2.000 Euro auf Sie zu. Auch die Höhe der Kosten bei einem Klageverfahren in der ersten Instanz richtet sich nach dem Streitwert – bei einem Streitwert von 10.000 Euro fallen Kosten in Höhe von circa 4.500 Euro an. Davon beziehen sich rund 3.800 Euro auf die Anwaltskosten, der Anteil der Gerichtskosten liegt bei circa 700 Euro.1

Selbst wenn Sie einen Streit gewinnen, tragen Sie zwar grundsätzlich keine Kosten, sollte die andere Partei allerdings insolvent sein, stehen Sie trotzdem in der Zahlungspflicht. Wenn Sie verlieren, tragen Sie sowohl Ihre als auch die gegnerischen Kosten.

Eine Besonderheit gibt es im Arbeitsrecht. Hier trägt jeder seine Kosten bis zur ersten Instanz immer selbst, unabhängig davon, wie das Verfahren ausgeht.

2018 leisteten Deutsche Rechtsschutzversicherer 2,809 Milliarden Euro für Rechtsanwälte, Gerichte und weitere beteiligte Personen in einem Rechtsstreit. Im Jahr 2020 lagen die Kosten bereits bei 3,236 Milliarden Euro.2 Die Kosten für Rechtsschutzversicherer steigen jährlich an. Gründe dafür sind stetig steigende Rechtsanwaltsgebühren, Gerichtskosten, die Honorare der Gutachter und Streitwerte – wie die Tabelle aus 2018 beispielhaft zeigt.

Rechtsstreitigkeiten können mitunter Ihre unternehmerische Existenz gefährden. Wie soll die Zukunft gesichert werden, wenn ein teurer Rechtsstreit ohne eigenes Verschulden eintritt? Auch wenn Sie sich nicht streiten wollen, kann es immer passieren, dass die gegnerische Partei das anders sieht. Im Falle einer Niederlage bleiben Sie dann auf den Kosten sitzen. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt dieses Kostenrisiko.

Was leisten Rechtsschutzversicherer außerhalb des Gerichts eigentlich noch?
Von 2.079 befragten Menschen einer YouGov-Studie würden 61 Prozent eine erste rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. 3 Gute Rechtsschutzversicherer bieten Ihnen daher eine schnellstmögliche anwaltliche Beratung für alle Rechtsfragen telefonisch oder per E-Mail – egal, ob Sie privat oder als Selbstständiger betroffen sind.

Gerichtliche Streitigkeiten sind in der Regel öffentlich und können für Selbstständige Imageschäden nach sich ziehen. Gute Rechtsschutzversicherer vermitteln daher auch telefonische Mediationsverfahren, um ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden. Wegen der von beiden Seiten mitgetragenen Lösung sind die Parteien nach der Mediation sogar zumeist zufriedener als nach einer juristischen Auseinandersetzung und die Geschäftsbeziehung wird gewahrt.

Sie kennen sicherlich auch die Situation, dass ein Gast oder Kunde über Ihr Unternehmen eine unberechtigte, negative Rezension im Internet – z. B. bei Google – schreibt, die Sie dringend entfernen möchten? Selbst dafür bieten Ihnen einige Rechtsschutzversicherer geeignete Rechtsdienstleistungen über ihre Kooperationspartner an.

Es ist in jedem Fall sinnvoll, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Durch diese haben Sie die Chance, die Interessen Ihres Unternehmens oder Ihres Privatlebens bei außergerichtlichen und gerichtlichen Differenzen durchzusetzen. Dies erfolgt unabhängig von Ihren finanziellen Möglichkeiten, da Sie durch die Unterstützung der Rechtsschutzversicherungen finanziell nicht belastet werden. So entsteht eine Chancengleichheit für jeden Kunden, zu seinem Recht zu gelangen. Die Rechtsschutzversicherung steht Ihnen zur Seite.

Wie gehen Rechtsschutzversicherer mit ungewissen Zeiten um?
Ungewisse Zeiten liefern Streitpotenzial – das haben Sie sicherlich mitbekommen. Bereits vor der Corona-Pandemie begann alle 4 Sekunden ein Rechtsstreit in Deutschland.4 Doch mit Eintritt der Pandemie nahm die Verunsicherung in der Gesellschaft zu, sodass sich viele Versicherte an ihren Rechtsschutzversicherer wandten. So kam es, dass mit dem Beginn des Lockdowns 200.000 Versicherte eine telefonische Erstberatung beim Anwalt in Anspruch nahmen, wohingegen es vor dem Lockdown im Februar 2020 nur 125.000 waren.5

Sowohl in der Vergangenheit als auch in der aktuellen Situation, hat sich die Rechtsschutzversicherung in der Bevölkerung bewährt. Egal, ob der Dieselskandal, die Thomas Cook-Pleite, die Corona-Pandemie oder der aktuelle Ukrainekrieg, Rechtsschutzversicherer standen und stehen Ihnen in jeder schwierigen Situation mit Rat und Tat zur Seite. Sie reagieren auf Veränderungen in Krisen und steigern das Angebot der Beratungsmöglichkeiten, zum Beispiel durch speziell für den Bedarf ausgelegte Sorgen-Hotlines. Umso mehr ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll, da sie auch in schwierigen Zeiten die Gewissheit gibt, wenn es darauf ankommt, bei Streitigkeiten oder vor Gericht, nicht allein dazustehen. Denn Recht haben und Recht bekommen sind oftmals zwei unterschiedliche Paar Schuhe!

1 Quelle: Berechnungen des GDV 2018 „Was kostet eine Klage? Kosten bis zur Gerichtsentscheidung in der 1. Instanz“
2 Quelle: Statista 2021 „Beiträge und Leistungen in der Rechtsschutzversicherung in Deutschland von 1976 bis 2020“
3 Quelle: GDV/YouGov Februar 2022 „Versicherer sind Rechtsdienstleister“
4 Quelle: ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG
5 Quelle: Berechnungen des GDV 2021 „Corona-Jahr 2020: Immer mehr Verbraucher suchen Rat bei ihrem Rechtsschutzversicherer“
6 Quelle: Statistische Bundesamt 2018

■ Lisa Marie Ketteler-Eising
■ Jannis Elfering
■ Sarah Hecker

Ist es sinnvoll, in der Kfz-Versicherung für ein Elektroauto Kosten abzusichern, die dadurch entstehen, dass der Antriebsakkumulator nach einem Totalschaden entsorgt werden muss? Mit dieser Frage musste ich mich vor einiger Zeit beschäftigen. Bevor ich Ihnen meine Antwort mitteile, muss ich zum besseren Verständnis einmal kurz auf die Struktur der Kfz-Versicherung eingehen.
Die Pflicht
Der entscheidende Satz für die Bedeutung der Kfz-Versicherung steht im Pflichtversicherungsgesetz:
„Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (§ 1 des Straßenverkehrsgesetzes) verwendet wird.“

Der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist also Pflicht für den Halter eines Kraftfahrzeugs. Der Grundgedanke liegt auf der Hand. Wer einen Gegenstand mit erheblichem Gefahrenpotential in den Verkehr bringt, soll für die Folgen geradestehen können (Verkehrsopferschutz). Dazu braucht der Fahrzeughalter ein dickes Portemonnaie, und dieses Portemonnaie ist sein Versicherer. Der Mindestumfang, für den der Versicherer eintreten muss, ist gesetzlich vorgegeben. Im Falle von Personenschäden muss die Pflichtversicherung für bis zu 7,5 Millionen Euro eintreten, bei Sachschäden für bis zu 1,22 Millionen Euro. Die deutschen Versicherer gehen durchweg weit über den normierten Versicherungsschutz hinaus und bieten Versicherungssummen bis zu 100 Millionen Euro pro Schadenereignis an. Das ist gut so, wie ein Unfall an der Wiehltalbrücke im Sommer 2004 zeigt. Dieser wohl teuerste Verkehrsunfall in Deutschland kostete rd. 30 Millionen Euro. Als Ergänzung zur Kfz Haftpflichtversicherung werden weitere Zusatzbausteine angeboten, z. B. die Zusatzhaftpflichtversicherung zum Führen fremder Fahrzeuge im Ausland (sog. „Mallorca-Police“) oder eine Eigenschadendeckung, die z. B. dann eintritt, wenn der Versicherte mit dem Auto das eigene Garagentor demoliert.

Die Kür
Alle anderen über die Haftpflichtversicherung hinausgehenden Deckungen der Kfz-Versicherung sind freiwillig. Obwohl zusätzliche Kfz-Versicherungen je nach der individuellen Situation meist sehr sinnvoll sind, muss niemand einen Schutzbrief, eine Kfz-Unfallversicherung oder eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abschließen. Auch der Abschluss einer Kaskoversicherung ist nicht verpflichtend.

Letztere, die Kaskoversicherung, bietet im Wettbewerb den größten Gestaltungsspielraum und ist deshalb im Markt Gegenstand diverser Modifizierungen im Leistungsumfang. Dies wird zumeist abgebildet über mehrgleisige Tarife (Basis/ Standard/Premium) mit unterschiedlichen Leistungen und Preisen. Nur vereinzelt fahren Marktteilnehmer – wie beispielsweise die LVM Versicherung – erfolgreich eine Ein-Tarif-Strategie mit einem Leistungsumfang auf sehr hohem Niveau mit Update-Garantie (künftige Leistungsverbesserungen werden automatisch Vertragsbestandteil) und freier Werkstattwahl.

Die Kaskoversicherung ersetzt Schäden am Fahrzeug und
an den fest ein- oder angebauten Fahrzeugteilen sowie dem
Fahrzeugzubehör. In der Teilkaskoversicherung werden dann
marktweit in allen Tarifen mindestens zum Beispiel Diebstahl,
Kurzschluss, Marderbiss und Zusammenstoß mit Haarwild
sowie Elementarschäden durch Brand, Sturm, Hagel und
Überschwemmung versichert. Die Vollkaskoversicherung
deckt zusätzlich Schäden durch Unfall und Vandalismus ab.

Je nach Tarif sind weitere Leistungen möglich, zum Beispiel Folgeschäden nach Tierbiss und Kurzschluss. Elementarschäden sind zum Teil erweitert durch Schäden aufgrund von Lawinen (auch Dachlawinen) und Murren, Kollisionsschäden mit Haarwild sind erweitert um Schäden mit Tieren aller Art. Daneben werden Neupreisentschädigung, Kaufwertentschädigung, Leasing Differenzkasko (sog. GAP-Deckung) in unterschiedlichem Umfang mit und ohne Zusatzbeitrag angeboten. Je nach Tarif wird voller Versicherungsschutz trotz grober Fahrlässigkeit angeboten, auf den „Abzug neu für alt“ verzichtet sowie die Reparaturwerkstatt vom Versicherer vorgegeben oder der Wahl des Kunden überlassen.

Der steigende Absatz von Elektrofahrzeugen hat dazu geführt, dass spezielle Leistungen für solche Fahrzeuge in die Versicherungsbedingungen aufgenommen wurden. Dazu gehören zum Beispiel die Mitversicherung von Ladekabeln, mobilen und stationären Ladestationen sowie Deckung für Überspannungsschäden, Allgefahrendeckung für den Antriebsakkumulator, Kosten für Zustandsdiagnostik und Restwertermittlung nach Akku-Beschädigung. Auch Entsorgungskosten für den Antriebsakkumulator sind versichert. Und damit sind wir wieder bei der Ausgangsfrage. Ist das sinnvoll?

Sinnfragen
Die Mitversicherung derartiger Kosten wundert möglicherweise den Juristen und den Schadenregulierer. Der Jurist ist verwundert, weil der Fahrzeughalter gar nicht mit Kosten der Akkuentsorgung belastet ist, denn die Hersteller sind gesetzlich zur Rücknahme verpflichtet. Der Schadenregulierer wundert sich, weil die Entsorgung von Akkus in der Schadenregulierung bisher nicht als Problem aufgefallen ist.

Ist ein solcher Deckungseinschluss in der Kaskoversicherung dennoch sinnvoll? Die Antwort lautet ja. Sie können davon ausgehen, dass jedes Leistungsdetail in den Versicherungsbedingungen einer Kundenanfrage entspricht. Das ist auch bei den Entsorgungskosten für den Antriebsakkumulator nicht anders. Inzwischen fragt selbst Stiftung Warentest für seine Marktrecherche bei den Versicherern ab, welche speziellen Leistungen bei Elektroautos versichert sind. Auch nach Entsorgungskosten wird gefragt. Ein Kunde, der sich mit dem Thema Elektromobilität beschäftigt, erwartet, dass sein Versicherer ihm für alle in Betracht kommenden Themenfelder Lösungen anbietet. Das gilt erst recht, wenn er in der Fachpresse liest, worauf er bei Abschluss seiner Versicherung achten sollte. Außerdem ist natürlich nicht jeder Kunde ein Jurist oder ein Schadenregulierer. Wozu auch? Kunden müssen kein Fachwissen vorhalten, um Deckungsfragen zu entscheiden. Das ist Aufgabe des Versicherers. Und der tut einem Kunden keinen Gefallen, wenn er ihn in Detailfragen zum Deckungsumfang verstrickt. Viel besser ist ein eindeutiges „Ja!“ auf die Frage, ob das versichert ist.

Vielleicht werden Sie sich nach der Lektüre dieses Artikels selbst an eine ungewöhnliche Leistung erinnern, die Ihnen mal bei einem Versicherungsprodukt aufgefallen ist. Wundern Sie sich also nicht. Der Versicherer hat sich etwas dabei gedacht. Und erst recht der Kunde, der mit seiner Frage die Ursache für die Aufnahme in den Leistungskatalog begründet hat.

■ Rainer Rathmer

Die Sinnfrage bei Versicherungen zu stellen, ist nicht im Ansatz so tiefgründig wie in vielen anderen Bereichen des Lebens.
In der Unfallversicherung gilt das ebenso wie bei sonstigen Versicherungen.
So sind die meisten rein rationalen Gründe für oder gegen den Abschluss einer Unfallversicherung schnell genannt. Es geht um die finanzielle Entschädigung der dauerhaft entstehenden körperlichen Beeinträchtigung nach einem Unfall: per Einmalzahlung, Rente und vielen weiteren Leistungsarten. Die Millionengrenze ist bei einer bedarfsgerechten Absicherung schnell erreicht und nicht selten auch deutlich überschritten. Dem steht auf der „Soll-Seite“ eigentlich nur ein Beitrag entgegen.
Ich erhalte also Geld nach einem Unfall. Dadurch bin ich in der Lage, die plötzlich auf mich zukommenden Mehrkosten zu begleichen. Hausumbau oder behindertengerechte Mobilität sind nur der Anfang. Das ergibt Sinn, oder?
Dass diese Leistungen einen Beitrag kosten, ist einleuchtend. Es entspricht dem Grundgedanken von Versicherungen. Jeder leistet einen Beitrag und ist im Leistungsfall, zumindest finanziell, abgesichert.
Gesetzliche Förderung als Anreiz
Der Gesetzgeber hält Versicherungen nicht nur für sinnvoll, er fördert sie sogar. Die gesetzliche Unfallversicherung mit ihrem „Grundschutz“ wertet er als Pflichtversicherung. Die private Unfallversicherung fördert er auf verschiedene Arten steuerlich. Zum Beispiel können die Beiträge für eine umfassende Absicherung Ihrer Mitarbeiter durch eine betriebliche Gruppenunfallversicherung zunächst Betriebsausgabe statt Arbeitslohn sein und dadurch Ihre Steuerlast mindern.
Wenn die Absicherung derart sinnvoll und der Beitrag für Mitarbeiter eine Betriebsausgabe darstellt, warum wird nicht jedes Unternehmen aktiv und ergänzt den lückenhaften Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung? Einige Betriebe haben sich schon für diese Form der Absicherung entschieden. Aber dieser Schritt erfordert Initiative. Es bedarf eines Anstoßes, sich mit dem Thema zu beschäftigen und im Anschluss eine Entscheidung zu fällen. Und diese Entscheidung ist gelegentlich nicht ganz einfach. Es liegt in der Natur des Menschen: Er scheut, sich mit Szenarien zu beschäftigen, von denen er auf keinen Fall möchte, dass sie eintreten. Und je näher ihm ein Mensch steht (Mitarbeiter, Familie, er selbst), desto schwieriger. Getreu dem Motto: Es wird schon nicht passieren, was nicht passieren darf.
Bei Gebrauchsgegenständen fällt eine derartige Entscheidung leichter. Dies zeigt eine gelegentlich gemachte Erfahrung im Straßenverkehr: Das Auto ist sehr gut versichert, die Insassen sind es nicht.
Ist das sinnvoll? Das entscheidet jeder für sich selbst!

■ Thorsten Meyer

Wer kennt es nicht: das Phänomen der Neujahrsvorsätze. Zwischen den Jahren haben wir viel Zeit investiert und überlegt, was sich im nächsten Jahr alles ändern soll. Wir waren der festen Überzeugung, zumindest in diesem Jahr, das ein oder andere wirklich auf Dauer umsetzen zu können. Man nehme das allseits beliebte Beispiel „mehr Sport machen“ oder auch „bewusstere Kaufentscheidungen treffen“. Und schwups, ein halbes Jahr später stehen die brandneuen Laufschuhe immer noch an gewohnter Stelle unbenutzt im Schrank.
Anstelle der sinnhaften Vorsätze waren die alten Gewohnheiten stärker und wieder fragen wir uns, warum ist das eigentlich so? Warum können wir uns nicht bewusst für neue Verhaltensweisen entscheiden oder auf Dauer die für uns schlechten Muster ablegen?

Per se sind Gewohnheiten eigentlich gar nicht so schlecht. Wussten Sie, dass wir an einem Durchschnittstag insgesamt knapp 20.000 Entscheidungen treffen?! Wenn all diese Entscheidungen bewusst ablaufen würden – zum Beispiel, wenn wir über jede Bewegung beim Autofahren aktiv und bewusst nachdenken müssten oder jedes Mal überlegen würden, mit welchen Bewegungen wir unsere Zähne putzen, wäre es absolut zeitraubend und vor allem sehr anstrengend. Unser Gehirn hätte bei solchen Abläufen keine Kapazität, das alles innerhalb der 24 Stunden zu verarbeiten.

Diese Thematik ist uns nicht nur aus unserer Freizeit bekannt, sie spielt auch in unserer Arbeitswelt eine wichtige Rolle. Man nehme an, jeder Klick auf dem Laptop oder jedes Verkaufsgespräch müsste aktiv hinsichtlich der Wortwahl und der einzelnen Bewegungen koordiniert und gesteuert werden. Auch hier würden viel zu viele Kapazitäten verbraucht werden.

Durch Gewohnheiten haben wir den Vorteil, dass unser Gehirn quasi auf Autopilot laufen kann. Wir sparen somit eine Menge Energie und können effizient durch den Alltag kommen. Dieser Effekt verstärkt sich logischerweise durch jede einzelne Wiederholung eines gewohnten Verhaltensmusters. Von außen können Umgebungsfaktoren gewohntes Verhalten zusätzlich noch einmal verstärken. Dass eine bewusste Verhaltensänderung oftmals schwierig ist und uns viel Energie kostet, zeigt auch folgende Übung:

Bitte falten Sie zunächst einmal Ihre Hände. Nun vertauschen Sie jeweils die Positionen Ihrer beiden Daumen. In einem nächsten Schritt vertauschen Sie auch die Positionen aller anderen Finger. Halten Sie kurz inne und überlegen Sie, wie sich das für Sie anfühlt.

Bei den meisten Menschen meldet sich bei dieser Übung ein Störgefühl, nach dem Motto: “Irgendwas stimmt hier nicht!”. Das, was hier zurückgemeldet wird, ist der deutlich höhere Energieaufwand, der bei einer bewussten Entscheidung und somit Veränderung im Gegensatz zur Gewohnheit aufgewendet werden muss. Es braucht ungefähr ein Vierteljahr, bis wir diese Fehlermeldung nicht mehr erhalten. Erst dann hat die bewusste Entscheidung die alte Gewohnheit abgelöst.

Diese kurze Übung zeigt anschaulich, dass Gewohnheiten sinnvoll im Alltags- sowie Berufsleben sind, dass es jedoch auch Kontexte gibt, in denen sie im Gegensatz zu unseren eigentlichen Entscheidungen stehen. Die Extra-Energie, die wir für das Handeln entgegen unseren Gewohnheiten aufwenden müssten, verhindert in vielen Fällen, dass Veränderungen auf Dauer gelingen.

Vor allem im Arbeitskontext ist jedoch aktives Wahrnehmen und Umsetzen von größter Bedeutung für notwendige Veränderungen. Dies liegt an einer sich immer schneller verändernden Welt und Arbeitsumgebung, die eine proaktive Antwort von uns fordert. Ein Beispiel ist das vermehrte Arbeiten im Homeoffice oder der immer schneller voranschreitende, technologische Fortschritt, der Einzug in unseren Arbeitsalltag hält.

Unsere Gewohnheiten bewirken, dass wir an liebgewonnenen Verhaltensweisen festhalten möchten und diese nicht mehr hinterfragen. Hierdurch entsteht das Risiko, in bestimmten Bereichen abgehängt zu werden, z. B., indem eine Entscheidung nicht hinsichtlich neuer technologischer Entwicklungen geprüft und angepasst wird. Wir können somit notwendige Veränderungen nicht mehr aktiv anstoßen, sondern lassen sie geschehen und reagieren erst im Nachhinein.

Es ist jedoch erwiesen, dass eine bewusste und sinnhafte selbstgestaltete Veränderung zu mehr Selbstzufriedenheit führt und uns auf Dauer auch glücklicher macht. Das Aufbrechen von Gewohnheiten bietet also viele Chancen. Die bewusste Auseinandersetzung mit sinnhaften, übergeordneten Zielen und den Vorteilen, die durch diese Veränderung hervorgerufen werden, hilft dabei, die nötige Energie aufzubringen, um am Ball zu bleiben.

Ganz eindrucksvoll wurde uns das in der Pandemie gezeigt. Mit Kolleginnen und Kollegen bzw. Kundinnen und Kunden im Austausch zu bleiben, wurde stark durch weitreichende Schließungen im öffentlichen Leben und den starken Einschränkungen innerhalb der Arbeitswelt erschwert. Diejenigen, die im Vorfeld bereits gut aufgestellt waren z. B. hinsichtlich eines Social Media-Auftritts, digitaler Kommunikationsmöglichkeiten oder technologischer Fähigkeiten, waren und blieben die ganze Zeit über mehr oder weniger handlungsfähig. Diejenigen hingegen, die ihre altbewährten Verhaltensweisen nicht auf Sinnhaftigkeit und Aktualität hin überprüft haben, mussten vieles erst neu lernen und hatten es bei diesen Veränderungen weitaus schwerer.

Wir kommen im Kontext einer sich immer weiter verändernden Arbeitswelt also nicht drum herum, uns freiwillig oder auch unfreiwillig mit den eigenen Alltagsroutinen und Gewohnheiten vertiefter auseinanderzusetzen. Wer jedoch stets die persönlichen Vorteile vor Augen hat und die großen Chancen einer Veränderung in den Vordergrund stellt, dem gelingt eine bewusste und auch nachhaltige Verhaltensänderung.

Dies haben auch wir zum Anlass genommen und uns noch einmal gefragt: Sind wir wirklich neugierig genug und möchten unser Wissen und unsere Handlungsmuster erweitern? Was wäre der wirkliche Antrieb und eine sinnhafte Motivation, um unsere Neujahrsvorsätze auf lange Sicht umzusetzen und wollen wir wirklich sinnvolle und nachhaltige Entscheidungen für uns treffen?

Zurück zu unserem Eingangsbeispiel: Vielleicht sollten wir uns nicht dieses Jahr nur um des Laufens Willens den ersten Marathon-Lauf als Selbstzweck vornehmen. Könnte es nicht stattdessen eine sinnhaftere Entscheidung sein, unsere Motivation damit zu begründen, einen auf Dauer gesunden und aktiven Lebensstil als übergeordnetes Ziel zu verfolgen?

Und mit einem derartigen Motivationsschub liefe es sich doch gleich viel einfacher und häufiger.

■ Maria Molitor
■ Eva Wilgenbus

Veränderungen gehören zu unserem Leben dazu. Kindheit, Ausbildung, Studium, Job, die eigene Familie, Ruhestand – um nur ein paar Etappen zu nennen. Wir stehen immer wieder vor neuen Herausforderungen. Aber eines bleibt: Die Kranken- und Pflegepflichtversicherung ist nicht nur sinnvoll, sondern ein Muss. Sie begleitet uns ein Leben lang.
Die einzelnen Lebensphasen können sich nachhaltig auf den Bedarf und die Versicherungssituation der Krankenversicherung auswirken. Ebenso kann ein Perspektivwechsel in der Risikoeinschätzung je nach Alter, Umfeld, persönlichen Erfahrungen eine Sinnfrage auslösen:

War die Entscheidung, die möglicherweise bereits in jungen Jahren getroffen wurde, für die Art/den Umfang der Krankenversicherung richtig?
Ziel ist es, in jeder Situation optimal abgesichert zu sein. Der Versicherungsschutz sollte im besten Fall so individuell sein wie die Lebensplanung.

Doch welche Versicherung wird in welchem Lebensabschnitt benötigt?

Kindheit und Jugend
In Deutschland ist jeder Bürger verpflichtet, sich in einer Krankenversicherung zu versichern. Das gilt auch für Kinder. Ob ein Kind kostenlos bei einem in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versicherten Elternteil mitversichert ist oder den Schutz der privaten Krankenversicherung (PKV) genießen kann, liegt daran, wie die Eltern krankenversichert sind.

Ist das Kind in einer gesetzlichen Kasse familienversichert, kann der oftmals lückenhafte Versicherungsschutz für die bestmögliche medizinische Versorgung durch private Zusatzversicherungen aufgestockt werden. Zum Beispiel in den Bereichen Sehhilfen, Zahngesundheit, stationäre Krankenhausbehandlungen oder Naturheilverfahren. Für den Urlaub im Ausland sollte eine Reisekrankenversicherung, die es als Familientarif gibt, abgeschlossen werden.

Ausbildung und Studium
Spätestens ab dem 25. Geburtstag endet für Studenten, die bisher in der GKV beitragsfrei über einen Elternteil mitversichert waren, die Familienversicherung. Nach Eintritt der Versicherungspflicht, mit der erstmaligen Immatrikulation oder beim Ausscheiden aus der Familienversicherung mit dem 25. Lebensjahr haben Studenten die Möglichkeit, sich befreien zu lassen – um sich privat zu versichern. Beispielsweise in speziell dafür vorgesehenen Studententarifen.

Auszubildende mit einem Einkommen über 450 Euro fallen unter die gesetzliche Versicherungspflicht und müssen eine eigene gesetzliche Krankenversicherung abschließen. Diese kann wiederum durch privaten Zusatzschutz sinnvoll ergänzt werden.

Berufstätigkeit
Gründer, Selbstständige und Freiberufler
Diese Gruppe hat grundsätzlich die Wahl. Sie kann sich entweder für eine gesetzliche oder für eine private Krankenversicherung entscheiden.

Arbeiter und Angestellte
Ab einem bestimmten Jahresverdienst, können sich Arbeiter und Angestellte privat krankenversichern. Maßgeblich ist hierfür die Versicherungspflichtgrenze, die jedes Jahr neu festgesetzt wird. Sofern der Wechsel in die PKV nicht gewünscht wird, ist der Verbleib als freiwilliges Mitglied in der GKV eine Alternative.

Im Erwachsenenalter wird oftmals zunehmend deutlich, wie wichtig die Gesundheit ist. Als Mitglied einer GKV kann es sinnvoll sein, einen ergänzenden Versicherungsschutz zu haben. Neben den bereits oben erwähnten Zusatzversicherungen sollte nun zur Einkommensabsicherung bei längerer Krankheit eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen werden. Diese ist sowohl für privat als auch für ( freiwillig) gesetzlich Versicherte existenziell.

Um beruhigt älter werden zu können, ist es sinnvoll, frühzeitig mit einer privaten Pflegeversicherung vorzusorgen. Das Geld aus der gesetzlichen Pflegeversicherung reicht im Fall der Pflegebedürftigkeit bei Weitem nicht aus. Bei der langfristigen Denkweise angekommen, sollte der Beitragsentlastungstarif nicht unerwähnt bleiben. In der PKV kann jenseits der gesetzlich vorgeschriebenen Rücklage mit einer weiteren Entlastungskomponente für einen stabilen Beitrag im höheren Rentenalter gesorgt werden.

Tipp: Je früher mit der zusätzlichen Absicherung gestartet wird, desto günstiger ist der Beitrag.

Ruhestand
Nach dem Arbeitsleben kommt der Ruhestand. Am Versicherungsschutz ändert sich nur noch wenig. Die Absicherung der Arbeitskraft endet meist automatisch mit Eintritt in das Rentenalter. Wird die Rente vorgezogen, kann der Schutz auch vorzeitig aufgehoben werden. Wer erst im Alter das Reisen für sich entdeckt, sollte unbedingt eine Auslandskrankenversicherung abschließen.

Jede Lebensphase ist individuell und braucht ebenso flexiblen Versicherungsschutz, um die jeweiligen Lebensumstände zu berücksichtigen. Wichtig ist, Veränderungen rechtzeitig zu erkennen. Es ist in der Regel günstiger, den Tarif bei seiner Krankenversicherung zu optimieren, als den Anbieter vollständig zu wechseln.

Bei der Sinnfrage, ob die Entscheidung für eine Krankenversicherung richtig war, könnten folgende Formulierungen helfen:

Passt meine Krankenversicherung zu meinem Lebensplan? Hier liegt ein großer Vorteil bei der PKV. Die Tarife können individuell zusammengestellt werden, sodass eine maßgeschneiderte Gesundheitsversorgung möglich ist. So kann beispielsweise mit einem günstigen Tarif gestartet werden, der die Option enthält, später ein Upgrade auf einen leistungsstärkeren Tarif vorzunehmen. Eine in jungen Jahren getroffene Entscheidung für den Versicherungsumfang kann somit an geänderte Lebenssituationen angepasst werden.

Habe ich mich für eine „gesunde“ Versicherungsgesellschaft entschieden?

Es ist wichtig, bei Vertragsabschluss nicht nur den günstigen Einstiegsbeitrag zu sehen, sondern die Veränderung des Beitrags in den letzten Jahren zu betrachten. Denn diese lässt aussagekräftige Rückschlüsse auf zukünftige Entwicklungen zu. Stichwort Beitragsstabilität. Ein guter Anbieter punktet mit stabilen Beiträgen, die eine langfristige Bezahlbarkeit wahrscheinlich machen.

Die Entscheidung für die PKV ist von nachhaltiger Natur. In einer professionellen Beratung zeigt sich schnell, ob mit dem jeweiligen Anbieter die richtigen Weichen gestellt werden können. Beispielsweise die LVM Versicherung bietet dank des bundesweiten Agentursystems kompetente Beratungen vor Ort an.

■ Andrea Weidemann

In größeren mittelständischen Unternehmen ist die betriebliche Altersversorgung mittlerweile die Regel. Anders verhält es sich in kleineren Betrieben. Hier werden die Möglichkeiten, die diese Säule der Altersversorgung bietet, oft nicht ausgeschöpft. Dabei kann eine vom Arbeitgeber finanzierte betriebliche Altersversorgung gerade in kleinen Betrieben der entscheidende Anreiz sein, um qualifizierte Mitarbeiter zu halten oder neue Fachkräfte für das Unternehmen zu gewinnen.
Betriebliche Altersvorsorge in kleineren Betrieben
Ein strukturierter Aufbau der betrieblichen Altersversorgung verspricht eine einfache und unkomplizierte Lösung auch für Unternehmer eines kleineren Betriebes. So lässt sich auch der Gleichbehandlungsgrundsatz problemlos berücksichtigen. Dieser bedeutet, dass einzelne Mitarbeiter gegenüber anderen Beschäftigten nicht ohne sachlichen Grund schlechter gestellt oder von einer begünstigten Regelung ausgeschlossen werden dürfen.

Mögliche Differenzierung
Möchte der Unternehmer differenzieren, wer in den Genuss einer zusätzlichen betrieblichen Altersversorgung kommt oder in welcher Höhe diese gewährt wird, ist dies grundsätzlich möglich. In diesen Fällen muss aber eine nachvollziehbare sachliche Begründung vorliegen. Sollen für die Versorgung beispielsweise Beiträge in unterschiedlicher Höhe gezahlt werden, kann dies durch die Bildung sachlich abgrenzbarer Gruppen erfolgen, beispielsweise nach Betriebszugehörigkeit, Aufgabenbereich oder Gehaltsgruppe. Eine Differenzierung nur nach Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigten ohne weitere sachliche Begründung ist nicht zulässig.

Für einen besonders wertvollen Mitarbeiter kann grundsätzlich eine einzelvertragliche Vereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung getroffen werden. Hier sollte jedoch eine genauere Prüfung und im Zweifelsfall eine Beratung erfolgen.

Bei mitarbeitenden Familienangehörigen, die eine Versorgung erhalten sollen, sind neben der eventuellen Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes zusätzlich auch mögliche steuerliche Auswirkungen zu beachten. Deshalb sollte in diesen Fällen ein Steuerberater mit hinzugezogen werden.

■ Veronika Behrendt

Einen Artikel für die Rubrik Mensch und Arbeit unter dem Leitthema Differenzierung zu schreiben, klingt auf den ersten Blick nicht schwer. Doch schon bei den ersten Überlegungen habe ich festgestellt, dass es nicht so einfach ist, dieses Thema zu beleuchten.
Eine Prämisse während des Schreibens: „Stelle sicher, dass du weißt, was du mit deinem Text erreichen möchtest, bevor du zu schreiben beginnst.“ Doch: Welche Facetten von Differenzierung sollten in der Rubrik „Mensch und Arbeit“ favorisiert beleuchtet werden? Die Differenzierung von Leistung? Oder lieber die von Talenten und Neigungen der Mitarbeitenden? Oder die der Arbeitsumgebung? Der Arbeitszeit? Der Generationen?
Vielleicht ist genau das der Punkt. Das Arbeitsleben und die Zusammenarbeit sind ein derart vielfältiger Bereich des Lebens, dass nahezu überall differenziert werden müsste. Dies wird zwar häufig gemacht, dennoch gibt es Bereiche, in denen Differenzierung fehlt.
Ein Denkanstoß
Auf einer Tagung vor einigen Jahren durfte ich einen eindrucksvollen Vortrag erleben. Die Vortragende war Personalchefin eines Unternehmens, welches als Start-up gestartet, enorm gewachsen und nun ein allseits bekannter Global-Player ist. Sie beschrieb, dass es immer das Bestreben war, alles für alle im Unternehmen gleich zu handhaben, damit niemand das Gefühl hatte, ungerecht behandelt zu werden. Während das Unternehmen wuchs, hat sie irgendwann festgestellt, dass genau das häufig zu einer Ungleichbehandlung führte.
Nach einigen von ihr aufgeführten Beispielen aus dem Arbeitsalltag verriet Sie uns den Satz, den sie seitdem häufiger nutzt: „Don’t believe in one size fits all!“
Was hat dieser Satz in mir hervorgerufen?
Dieser Satz kommt mir seitdem des Öfteren in den Sinn, wenn Diskussionen darüber geführt werden, dass dieses oder jenes nicht möglich oder zu tun sei, damit alle gleich behandelt werden.
Was denken Sie? Müssen Servicezeiten überall einheitlich sein, oder gibt es Bereiche, in denen es Sinn macht, diese zu differenzieren?
Müssen Kernzeiten in Unternehmen für alle gleich sein oder gibt es Möglichkeiten, für bestimmte Bereiche oder einzelne Lebenssituationen der Mitarbeitenden (z. B. Pflege Angehöriger) unterschiedliche Zeiten anzubieten?
Muss immer Konsens gefunden werden oder ist Meinungsvielfalt erlaubt und sogar erwünscht?
Müssen Anreizsysteme vereinheitlicht werden oder gibt es Menschen, denen z. B. der Dienstwagen als Statussymbol gleichgültig ist, da sie anstelle dessen andere Leistungen bevorzugen?
Muss der Arbeitsort an einen festen Ort gebunden sein oder sind Alternativen denkbar?
Gerade diese Frage ist in der heutigen Zeit eher eine rhetorische. Corona hat uns gezeigt, dass selbst in Bereichen, in denen flexible Arbeitszeitmodelle und Home Office kaum vorstellbar waren, plötzlich möglich sind.
Muss die Kostenbeteiligung Mitarbeitender bei kostenpflichtigen Angeboten immer gleich hoch sein oder könnte auch hier eine Differenzierung z. B. nach Einkommen erfolgen?
Muss die Anzahl von Urlaubstagen bei allen Mitarbeitenden übereinstimmen oder kann eine Unterscheidung z. B. nach Alter, Lebenssituation oder -planung vorgenommen werden?
Es gibt sicherlich noch andere Beispiele, bei denen darüber nachgedacht werden kann, ob eine Vereinheitlichung die gerechteste Lösung ist.
Fazit
Um auf meinen eingangs erwähnten Satz „Stelle sicher, dass du weißt, was du mit deinem Text erreichen möchtest, bevor du zu schreiben beginnst.“ zurückzukommen:
Ich freue mich, wenn mein Artikel Sie dazu animiert, von Zeit zu Zeit über diesen Satz nachzudenken: „Don’t believe in one size fits all!“

■ Silvia Wiefel

„Das Alter darf eine Rolle spielen“. Unter diesem Titel veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im letzten Jahr eine Untersuchung über die Höhe der Versicherungsbeiträge für ältere AutofahrerInnen. Hintergrund war eine „Petition gegen Altersdiskriminierung in der Kfz-Versicherung“, die der Petitionsausschuss des Bundestages beraten und dem Bundesministerium der Finanzen zugeleitet hatte.
Bei älteren VersicherungsnehmerInnen und AutofahrerInnen könne schnell der Eindruck entstehen, dass sie zu Unrecht höhere Prämien in der Autoversicherung zahlen müssen als andere Altersgruppen, so die BaFin. Der Eindruck ist aber falsch, wie die Untersuchung ergab. Die Beitragsgestaltung der Versicherer ist nicht diskriminierend und verstößt nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Wie hat die BaFin geprüft?
Untersucht hat die BaFin u. a. die Beitragsgestaltung von 40 Unternehmen mit Sitz in Deutschland und vier Niederlassungen von Versicherern mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum. Das entsprach einer Marktabdeckung von mehr als 75 Prozent der in Deutschland angebotenen Kfz-Versicherungen. In ihrer Untersuchung erläutert die BaFin den Mechanismus der Beitragskalkulation: „Eine Altersdifferenzierung ist immer dann zulässig, wenn sie auf anerkannten Prinzipien risikoadäquater Kalkulation beruht. … Im Versicherungswesen bilden die Schadenverläufe aus der Vergangenheit die Grundlage der Tarifierung. Versicherungsmathematiker setzen die Schadenaufwendungen zur Anzahl der Risiken ins Verhältnis, woraus sich der Schadenbedarf ergibt.“
Um kalkulatorisch möglichst stabile versicherungsmathematische Ergebnisse zu erhalten, gleichen die Autoversicherer Ihre (anonymisierten) Datensätze mit den Statistiken des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ab. Dadurch ist die Datenbasis besonders stabil und aussagekräftig. Dabei profitiert die Datenqualität des GDV u. a. davon, dass sie durch einen unabhängigen Treuhänder geprüft wird.
Ältere Versicherte profitieren von hohen Schadenfreiheitsklassen
Trotz bestimmter Alterszuschläge zahlen die 63- bis 67-Jährigen Versicherten durchschnittlich die geringsten Prämien aller Altersgruppen, so die BaFin. Über 82-Jährige zahlen zudem im Durchschnitt nur etwa halb so viel wie 18-Jährige, die nicht von hohen Schadenfreiheitsklassen profitieren können. In der Teilkaskoversicherung stellte die BaFin fest, dass die Beiträge mit zunehmendem Alter der Versicherten günstiger werden, am günstigsten in der Altersklasse ab 82 Jahren.
Im Ergebnis konnte die BaFin daher feststellen: Das Alter darf eine Rolle spielen! Denn in der Autoversicherung wird es entsprechend den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik auf der Grundlage des statistisch belegten Zahlenmaterials in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise in der Beitragskalkulation berücksichtigt.
Kfz-Versicherung muss bezahlbar bleiben
Bei ihrer Analyse der nach Altersgruppen differenzierten Schadenquoten ist der BaFin zudem aufgefallen, dass viele Unternehmen das versicherungsmathematisch zulässige Zuschlagspotential für ältere AutofahrerInnen nicht voll ausschöpfen. Die Zuschläge für das Alter fallen in der Realität geringer aus, als es aufgrund der Datengrundlage mathematisch angemessen wäre.
Das ist kein neuer Gesichtspunkt in der Beitragsgestaltung. Wesentlicher Teil der Autoversicherung ist die Kfz-Haftpflichtversicherung, die bis auf wenige Ausnahmen jedes Kraftfahrzeug, dass auf öffentlichen Straßen bewegt wird, haben muss (Pflichtversicherung). Um unangemessene Beitragsausschläge für bestimmte Gruppen zu vermeiden und die Kfz-Versicherung, insbesondere die Pflichtversicherung, stets bezahlbar zu halten, kappen die Autoversicherer Zuschläge, die eigentlich entsprechend des Schadensaufkommens mathematisch angemessen wären (z. B. für besonders junge, unerfahrene FahrerInnen oder auch für ältere FahrerInnen).
Zu einer „ungerechten“ Umverteilung von Beiträgen kommt es dadurch nicht. Denn das Fahreralter ist nur eines von vielen Merkmalen, die den Beitrag der Autoversicherung bestimmen. Weitere Merkmale sind zum Beispiel die Dauer der Schadenfreiheit (Schadenfreiheitsklasse), der Fahrzeugtyp, das Fahrzeugalter, der Wohnort des Kunden, die jährliche Fahrleistung, der Nutzerkreis und die Berufsgruppe des Versicherten (z. B. Beamter, Landwirt).
Insgesamt zeigt die Auswertung der BaFin, dass die in der Petition geäußerte Einschätzung, ältere Versicherte werden ungerecht behandelt, nicht zutrifft. Es ist wie so oft im Leben: Manchmal ist es empfehlenswert – wie es jetzt die BaFin getan hat – etwas genauer hinzuschauen, um subjektive Einschätzungen zu hinterfragen und dann sachlich richtig zu stellen.

■ Rainer Rathmer

Im Rahmen des Klimaschutzprogramms ist es ein Ziel der Bundesregierung, das Aufladen von Elektrofahrzeugen, gemeint sind hier Personenkraft- und Lieferfahrzeuge, sowohl zu Hause als auch am Arbeitsplatz oder an öffentlichen Ladestationen zu vereinfachen.
Das GEIG ist ein deutsches Bundesgesetz, welches seit dem 25.03.2021 gilt. Mit dem Gesetz werden die europäischen Vorgaben aus der Gebäuderichtlinie (2018/844) zum Laden von Elektroautos (E-Autos) in Gebäuden umgesetzt. Das Gesetz regelt hierfür den Ausbau der Leitungs- und Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität bei zu errichtenden und bestehenden Gebäuden.
Welche Auswirkungen hat das Gesetz auf Gebäudeeigentümer?
Ganz gleich, ob und in welcher Anzahl zukünftig Ladestationen für das Aufladen von E-Autos benötigt werden, Eigentümer von Gebäuden müssen unter bestimmten Voraussetzungen ihre Gebäude bereits jetzt mit der nötigen Leitungs- und Ladeinfrastruktur ausstatten.
Was ist dem Gesetz nach mit Leitungsinfrastruktur und Ladepunkt gemeint?
Die Leitungsinfrastruktur umfasst eine geeignete Leitungsführung für Elektro- und Datenleitungen. Die Leitungsführung kann durch Leerrohre, Kabelschutzrohre oder vergleichbare Maßnahmen erfolgen. Wichtig: Die Leitungsinfrastruktur muss mindestens auch den erforderlichen Raum für den Zählerplatz, den Einbau intelligenter Messsysteme für ein Lademanagement und die erforderlichen Schutzelemente umfassen.
Ein Ladepunkt ist eine Einrichtung, die zum Aufladen von Elektromobilen geeignet und bestimmt ist. Zur gleichen Zeit darf nur ein Elektromobil aufgeladen werden. Bei der Einrichtung sind die gesetzlichen Mindestanforderungen zu beachten.
Bei den Anforderungen differenziert das Gesetz wie folgt:
◗◗ Bei dem Neubau von Wohngebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen ist künftig jeder Stellplatz mit der nötigen Leitungsinfrastruktur auszustatten.
◗◗ Bei größeren Renovierungen von Wohngebäuden mit mehr als zehn innerhalb des Gebäudes gelegenen oder angrenzenden Stellplätzen müssen künftig alle Stellplätze mit der nötigen Leitungsinfrastruktur ausgestattet werden.
◗◗ Beim Neubau von Nichtwohngebäuden mit mehr als sechs Stellplätzen ist mindestens jeder dritte Stellplatz auszustatten.
◗◗ Bei größeren Renovierungen bestehender Nichtwohngebäude mit mehr als zehn innerhalb des Gebäudes gelegenen oder angrenzenden Stellplätzen muss jeder fünfte Platz ausgestattet werden und zusätzlich mindestens ein Ladepunkt errichtet werden.
◗◗ Nach dem 1. Januar 2025 ist jedes Nichtwohngebäude mit mehr als zwanzig Stellplätzen zudem mit mindestens einem Ladepunkt auszustatten.
◗◗ Für gemischt genutzte Gebäude sowie überwiegend selbst genutzte Gewerbegebäude von Eigentümern kleiner oder mittlerer Unternehmen gelten Sonderregeln.
◗◗ Wer sich nicht an die Einbaupflicht hält, riskiert eine bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeit.

■ Jutta Hülsmeyer

Egal ob auf Webseiten oder in den sozialen Medien – nahezu alles ist präsent und vor allem vergleichbar. Laut Statista gab es 2019 über 3,2 Millionen steuerpflichtige Unternehmen in Deutschland, ca. 66 % der Unternehmen hatten eine eigene Website. Summa summarum präsentiert sich eine überaus große Menge an Unternehmen mit einem eigenen Internetauftritt. Damit Sie in der Masse der MitbewerberInnen sichtbar werden, machen wir es Ihnen einfach und schenken Ihnen eine kleine Bedienungsanleitung für mehr Persönlichkeit in der digitalen Welt.
Der digitale „Lieferumfang“
Im Grunde haben alle UnternehmerInnen die gleichen Voraussetzungen. In der digitalen Werkzeugkiste finden sich Webseiten, Profile in verschiedenen sozialen Medien und optimierte Suchmaschineneinträge. Wenn Sie bereit sind, etwas mehr Geld in Ihre Werbung zu investieren, können Sie noch das ein oder andere Online-Werbeformat ergänzen. Am Ende sind aber all das eben nur Werkzeuge, die, egal wie qualitativ hochwertig sie „verarbeitet“ sind, eben nur so gut sind wie der, der sie einsetzt.
Bevor Sie mit dem Aufbau beginnen
Also aufgepasst: Nur mit der Einrichtung einer Online-Präsenz ist es nicht getan. Wichtig ist der Inhalt, der so genannte „Content“. Nicht umsonst beschäftigen sich weltweit viele Köpfe damit, welche Themen wie für welche Kanäle und Zielgruppen aufbereitet werden müssen. Wer sich hier eine vorgefertigte Inhaltsbox wünscht, den müssen wir leider enttäuschen. Denn da, wo z. B. gerade Nachhaltigkeit viele junge Menschen wirklich bewegt, ist der Shitstorm für die lediglich werbliche Ausnutzung grüner Themen nicht weit. Es zählt folglich nicht nur der Inhalt, sondern vor allem Authentizität. Was also macht Sie als Unternehmen aus? Was genau macht Sie als Unternehmen authentisch?
Richten Sie Ihre Website ein
Auch wenn Webseiten oft aktuelle Themen und Neuigkeiten präsentieren, sind sie doch eher als statisch anzusehen. Sie sind die informativere Visitenkarte Ihres Unternehmens. Betrachten Sie die Website als Ihr Portfolio, mit dem Sie Ihre Produkte und Dienstleistungen und deren qualitativen Aspekte darstellen
können. Sicherlich findet sich hier auch der ein oder andere Unterschied zu MitbewerbernInnen, der geeignet platziert werden kann. Das Produkt allein ist aber nicht immer der kaufentscheidende Faktor. Vergessen Sie also nicht, auch die DNA Ihres Unternehmens ausreichend darzustellen. Was ist das Alleinstellungsmerkmal Ihres Unternehmens?
Optimieren Sie den Text auf die Suchwörter Ihrer Zielgruppe
Wissen Sie, wonach Ihre Zielgruppe online sucht? Und an welcher Stelle Ihr Unternehmen in den Suchergebnissen Platz findet? Es lohnt sich immer, dies zu reflektieren und hier zu optimieren. „SEO“ heißt das Zauberwort, was einen ganz eigenen Artikel wert ist und vielleicht in einer der nächsten Ausgaben dieser Zeitschrift beleuchtet werden könnte. Bezahlte Einträge nennt man übrigens „SEA“. Streiten Sie sich aber nicht um den ersten Platz. Denn neben der Platzierung ist doch vor allem wichtig, dass Ihr Beitrag das Interesse weckt. Warum sollten also NutzerInnen genau auf Ihren Beitrag klicken?
Pflegen Sie Ihre sozialen Medien
Facebook, Instagram, YouTube, TikTok und Co sind quasi wie persönliche Nachrichtensender fürs Smartphone. Das Publikum ist dort je nach Kanal so unterschiedlich wie beispielsweise die Zuschauer einer Sendung auf RTL 2 oder die einer Sendung auf arte. Unser Tipp: Versuchen Sie nicht alle Kanäle zusammen zu betrachten. Die Zielgruppen und auch die Informationsgrade der verschiedenen Kanäle sind so unterschiedlich, dass Sie Ihre schnelle, tagesaktuelle Kommunikation durchaus in unterschiedlicher Form aufzubereiten haben, wenn Sie mehrere soziale Kanäle nutzen. Fragen Sie sich also: Wen will ich eigentlich ansprechen? Und was ist für diese Zielgruppe auf diesem Kanal eigentlich passend? Und wenn man auf die Welt der InfluencerInnen schaut, dann wird schnell deutlich: Die jeweilige Person macht den Erfolg aus, nicht die Produkte, die hier beworben werden. Was ist die Persönlichkeit Ihres Unternehmens?
Persönlichkeit – ein Must-have
Im ersten Moment klingt es vielleicht absurd. Digital präsent sein, aber bitte persönlich. Wer nach Authentizität strebt, unterstreicht diese mit Persönlichkeit und differenziert sich hierdurch noch stärker. Das reicht vom Design über die Bilder oder Videoauswahl bis hin zum Video-Chat. Will heißen: Der Mensch bleibt Mensch und sucht in letzter Konsequenz den persönlichen Kontakt. So bringt der schönste Internetauftritt nichts, wenn er die Persönlichkeit vermissen lässt. Digital ist gut – persönlich digital ist besser.
Wenn Sie bis zum Schluss gelesen haben, dann werden Sie merken, dass eine Anleitung, so wie beim Aufbau eines Kleiderschranks nicht wirklich möglich ist. Auch wenn ein Kleiderschrank manchmal sehr komplex im Aufbau erscheint, ist er doch bei jedem Käufer gleich. Wer erfolgreich im Internet vertreten sein möchte, sollte zunächst reflektieren, was den Unterschied zum Rest der Welt ausmacht. Hier ist Differenzierung wichtiger, als alle Kanäle perfekt zu bedienen. Trauen Sie sich und bleiben Sie stets authentisch!

Quellen: Laut Statista in D 2019 ca. 3,29 Millionen Unternehmen https://de.statista.com/statistik/daten/studie/246358/umfrage/anzahl-der unternehmen-in-deutschland/Anteil von Unternehmen mit Webseite, ca. 66 % https://de.statista.com/statistik/daten/studie/151766/umfrage/anteil-der unternehmen-mit-eigener-website-indeutschland/

■ Anna Juliana Bohr
■ Alexandra Holthaus

Gesundheit ist ein hohes Gut. Jeder wünscht sich eine bestmögliche medizinische Versorgung. Sowohl die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) als auch die Private Krankenversicherung (PKV) haben es sich zur Aufgabe gemacht, die Gesundheit des Versicherten zu erhalten und wiederherzustellen, beziehungsweise den Gesundheitszustand zu verbessern. Worin liegt nun der Unterschied? Die GKV leistet eine Grundversorgung. In der PKV kann die Krankenversicherung nach den individuellen Bedürfnissen zusammengestellt werden.
Bestimmte Personenkreise – wie beispielsweise Selbständige, haben die Wahl. Ihnen steht neben der freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV der Zugang zur PKV offen. Versicherte der GKV können ihren Versicherungsschutz mit Zusatzleistungen und Ergänzungsversicherungen erweitern. Was haben sie jeweils zu beachten?
Die Differenzierung in der PKV
Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, sowie Beamte oder Selbständige können sich privat krankenversichern.
Die PVK bietet den Versicherten eine Vielzahl von Serviceleistungen und damit ein umfangreiches Angebot. Leistungskürzungen gibt es nicht, denn Vertrag ist Vertrag. Als Privatversicherter haben Sie teil am medizinischen Fortschritt. Die besten Behandlungsmethoden und Medikamente stehen Ihnen zur Verfügung. Auch die demografische Entwicklung der Versicherten wird miteinbezogen. In der PKV sorgt jeder Versicherte mit seinen Beiträgen in jungen Jahren durch Altersrückstellungen für die im Alter steigenden Gesundheitsausgaben vor.
Mit flexibel wählbaren Bausteinen stellen Sie sich ihren passenden Schutz zusammen. Nicht nur beim Versicherungsschutz für Zahnersatz, zahnärztliche und ambulante Behandlungen, sondern auch beim Absicherungsbedarf für die stationären Leistungen wie das Ein- oder Zweibettzimmer und die Chefarztbehandlung können Sie frei nach Ihren Wünschen wählen. Eine Beitragsoptimierung kann durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung erreicht werden. Um im Alter selbstbestimmt leben zu können, ist eine über den gesetzlichen Mindestschutz hinausgehende Pflegevorsorge ratsam, sowie eine Krankentagegeldversicherung, damit Ihr Einkommen bei längerer Krankheit abgesichert ist. Die LVM Versicherung bietet nicht nur hochwertige Krankenversicherungstarife, sondern auch eine breite Palette an Serviceleistungen und Ratgebern rund um die Themen Gesundheit und Pflege an.
Die Differenzierung in der GKV
In der GKV sind verschiedene Personengruppen kraft Gesetzes versichert. Neben Rentnern, freiwillig Versicherten und Familienversicherten sind die Versicherungspflichtigen am stärksten vertreten. Hierzu zählen Arbeitnehmer, deren Arbeitsentgelt mehr als 450 Euro monatlich beträgt, aber die allgemeine Versicherungspflichtgrenze nicht übersteigt.
Über die Grundleistungen hinaus bietet die GKV je nach Krankenkasse verschiedene Services und zusätzliche Leistungen wie beispielsweise weitere Vorsorgeuntersuchungen und die Übernahme der Kosten für alternative Heilmethoden (z. B. Homöopathie oder Osteopathie) an.
Als gesetzlich Versicherter haben Sie die Möglichkeit, Ihren Basisschutz durch Ergänzungsversicherungen einer PKV auszubauen. Oftmals werden diese Zusatzversicherungen zu besonderen Konditionen angeboten, wenn zwischen der GKV und der PKV eine Kooperation besteht. Zudem beteiligen sich einige Kassen im Rahmen sogenannter Bonusprogramme durch einen Zuschuss an den Beiträgen für die Zusatzversicherungen.
Tipp: Neukunden und wechselwillige Versicherte tun gut daran, sich einen Überblick darüber zu verschaffen, welcher Versicherer welche Prämie und welche (Zusatz-) Leistungen anbietet, denn darüber differenzieren sich die Anbieter.
Statt des Einheitsbreis steht also das Wahlmenü auf der Speisekarte!

■ Andrea Weidemann

Für Unternehmer gibt es viele Strategien, sich vom Wettbewerb abzuheben und neue Kunden zu gewinnen. Die Produktdifferenzierung ist dabei ein Klassiker. Sie dient dazu, sich hinsichtlich Angebot, Produkten, Dienstleistungen oder Service von der Konkurrenz zu unterscheiden.
Das Erfrischungsgetränk Coca Cola beispielsweise wurde in den letzten Jahrzehnten für unterschiedliche Kundensegmente immer wieder um eine Vielzahl von Produktvarianten ergänzt: Cherry Coke, Coca-Cola light, Coca-Cola koffeinfrei, Coca-Cola light Plus Lemon, Coca-Cola Zero usw.
Wen wundert es, dass die Produktdifferenzierung auch schon längst in der Rechtsschutzbranche angekommen ist.
Bis 1994 verwendeten allerdings alle Rechtsschutzversicherer einheitliche Bedingungen, die zuvor durch das zuständige Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) genehmigt wurden. Deshalb sind die sogenannten Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen ARB 75 und ARB 94 nach wie vor standardisiert. Erst mit dem „3. Gesetz zur Durchführung der versicherungsrechtlichen Richtlinien des Rates der EG“ vom 21. Juli 1994 wurde die Genehmigungspflicht für Versicherungsbedingungen abgeschafft.
Damit war in der Branche der Produktdifferenzierung Tür und Tor geöffnet.
Klassische Produktdifferenzierung
Einige Versicherer ergänzten daraufhin die ursprünglichen Produktlinien für Verkehr, Privat, Gewerbe oder Landwirtschaft um ein oder zwei Premiumvarianten, andere schlüsselten die Produkte in ihre Bestandteile auf und erfanden ein Bausteinsystem, welches sie laufend mit neuen zeitgemäßen Bausteinen ergänzten (z. B. Rechtsschutz für Erneuerbare Energien, Cyber Rechtsschutz). Eine weitere Differenzierung lieferten verschiedene Selbstbeteiligungsmodelle bis hin zu einem Bonus-Malus-System wie bereits aus der Kraftfahrtversicherung bekannt. Und schließlich wurden für bestimmte Berufsgruppen (z. B. Ärzte) oder Hobbys (z. B. Jäger, Tierhalter) maßgeschneiderte Rechtsschutzprodukte entwickelt.
Tabus brechen
Innovative Versicherer gehen heute noch weiter, um sich vom Markt abzuheben. Sie versichern Streitigkeiten, die bislang gar nicht versicherbar waren. So verhält es sich u. a. für streit- und kostenintensive Bereiche wie beispielsweise Ehe- und Unterhaltsrecht, Baurecht, Kapitalanlagenrecht – und sogar für vorvertragliche Angelegenheiten, bei denen eine Rechtsschutzversicherung für bereits eingetretene Schadenfälle erlangt werden kann. Natürlich werden all diese Erweiterungen bei der Kalkulation des Beitrags berücksichtigt und machen das Produkt letztendlich teurer. Der Kunde soll entscheiden, ob es ihm das wert ist.
Weg vom Kostenerstatter – hin zum Servicevermittler
Ureigenste Bestimmung der Rechtsschutzversicherung ist die Erstattung von Rechtsanwalts- und Gerichtskosten. Im Laufe der Jahrzehnte entwickelten die Anbieter viele darüber hinausgehende Rechts-Services, um sich vom Markt abzuheben. Inzwischen gehört folgendes fast zum Standard einer jeden Rechtsschutzversicherung: die jederzeit erreichbare Anwalts-Hotline und E-Mail Beratung, die Bereitstellung von juristisch geprüften Mustertexten oder die Vermittlung von Mediationen. Sogar eher rechtsschutzferne Dienstleistungen wie Forderungsmanagement mit Inkasso-Service und Bonitätsprüfung oder das Entfernen von persönlichkeits- oder rufschädigenden Einträgen oder Rezensionen in Internetportalen werden angeboten.
Konkurrenz Legal Tech
Aufmerksam betrachten viele Rechtsschutzversicherungen den wachsenden Markt der Legal Tech-Plattformen wie z. B. die des Flugrechte-Spezialisten „Flightright“. Denn es gibt Parallelen im Geschäft: Sowohl die Legal-Tech Plattformen als auch die Versicherungen ermöglichen es dem Kunden, ihre Rechte wahrzunehmen. Für den Kunden macht es keinen Unterschied, ob er eine regelmäßige Prämie bezahlt und eine Rechtsschutzversicherung seinen Rechtsstreit begleicht oder ob eine Legal Tech-Plattform die Kosten individuell für einen Fall übernimmt und eine Prämie im Erfolgsfall fällig wird. Das zuletzt genannte Modell könnte für ihn sogar tendenziell attraktiver sein, da die Kosten tatsächlich nur dann anfallen, wenn das Problem konkret auftaucht. Diese Plattformen sind deshalb für die Rechtsschutzversicherer einerseits Konkurrenz und andererseits potenziell als Vorlage für die Erweiterung ihres Portfolios interessant. So gibt es bereits Versicherungen, die mit ihnen kooperieren und sich auf diese Weise vom Markt differenzieren.
Herausforderung für Kunden
Keine Frage – Differenzierung belebt das Geschäft. Sie macht es den Kunden aber auch immer schwerer, sich einen Überblick zu verschaffen und das passende Produkt auszuwählen. Eine individuelle ausführliche Beratung vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist daher unerlässlich.

■ Anne Hilchenbach

Erkrankt ein Arbeitnehmer während seines Urlaubs, so können die Urlaubstage nach der Genesung nachgeholt werden (§ 9 Bundesurlaubsgesetz (BurlG)), da der Urlaub der Erholung dienen soll. Dies gilt allerdings nur dann, wenn eine Arbeitsunfähigkeit durch ein ärztliches Attest nachgewiesen wird. Das Gesetz differenziert zwischen einer Erkrankung und einer daraus entstehenden Arbeitsunfähigkeit. Die Begriffe sind daher nicht gleichzusetzen.

Besonderheiten im Falle einer Corona-Erkrankung
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf entschied mit Urteil vom 15.10.2021, dass § 9 BurlG auch für den Fall einer Corona-Erkrankung während des Urlaubs gelte.

Kann ein Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit nicht durch ein ärztliches Attest belegen, so können die Urlaubstage nicht nachgewährt werden. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass eine Erkrankung an COVID- 19 beispielsweise bei einem symptomlosen Verlauf nicht automatisch zu einer Arbeitsunfähigkeit führe. Aus der Quarantäneanordnung des Gesundheitsamts ergab sich im vom LAG beurteilten Fall lediglich eine Erkrankung an COVID-19, nicht aber eine Einschätzung der Arbeitsfähigkeit.

Um Klarheit zu schaffen, sollten Arbeitnehmer sich daher unabhängig von einer behördlich angeordneten Quarantäne ärztlich untersuchen lassen, damit so die Arbeitsfähigkeit beurteilt werden kann.

■ Annika Hohoff

In der letzten Ausgabe haben wir uns an dieser Stelle mit verschiedenen Aspekten der Nachhaltigkeit auseinandergesetzt und ich habe damals nicht geglaubt, dass uns Themen wie die bestehende Pandemie aktuell noch derart nachhaltig beschäftigen werden.
Da es im Rahmen der menschlichen Wahrnehmung offensichtlich unmöglich ist, alle Konsequenzen eines Ereignisses oder eines Umstandes zu erkennen, verlieren derzeit auch die letzten Frohnaturen – zumindest stunden- oder tageweise – ihre gewohnte Heiterkeit und erwarten sehnlichst angenehmere Zeiten. Oder wie der Westfale sagt: „Wer jetzt noch lacht, der hat Reserven!“
Nun ja, vielleicht ist es ein Unglück, dass die Pandemie so lange an aller Nerven zerrt. Vielleicht ist es auch ein Glücksfall, dass wir bislang zumindest größtenteils recht glimpflich durch diese ungewöhnliche Zeit gekommen sind.
Und in diesem Sinne sind wir dann auch beim heutigen Thema:
Glück im Unglück – Unglück im Glück
…ist eine der bekanntesten chinesischen Parabeln aus dem 2. Jahrhundert v. Chr., in der die Sichtweise des Daoismus in Bezug auf Glück und Unglück erläutert wird.
Ein alter Mann mit Namen Meister Felsen besaß ein kleines Gut in den Bergen. Eines Tages begab es sich, dass er eines seiner Pferde verlor. Da kamen die Nachbarn zu ihm, um ihm zu diesem Unglück ihr Beileid zu bekunden.
Der Alte aber fragte: „Woher wollt ihr wissen, dass das ein Unglück ist?“ Und siehe da: Einige Tage später kam das Pferd wieder und brachte ein ganzes Rudel Wildpferde mit. Wiederum erschienen die Nachbarn und wollten ihm zu diesem Glücksfall gratulieren. Der Alte aber versetzte: „Woher wollt ihr wissen, dass das ein Glücksfall ist?“
Da er nun so viele Pferde hatte, begann der Sohn des Alten eine Neigung zum Reiten zu fassen, und eines Tages brach er sich das Bein. Da kamen sie wieder, die Nachbarn, um ihr Beileid zum Ausdruck zu bringen. Und abermals sprach der Alte: „Woher wollt ihr wissen, dass dies ein Unglücksfall ist?“
Im Jahr darauf erschien eine Kommission des Kaisers in den Bergen, um kräftige Männer für den Dienst des Herrschers und als Sänftenträger zu holen. Den Sohn des Alten, der noch immer seinen Beinschaden hatte, nahmen sie nicht mit.
Meister Felsen musste lächeln.
Von der ursprünglichen Parabel ausgehend sind verschiedene Versionen der Geschichte geschrieben worden, die in Büchern und im Internet unter Titeln wie Der taoistische Bauer, Der Bauer und sein Pferd, Der Vater, sein Sohn und das Pferd, Der alte Mann verliert ein Pferd usw. zu finden sind.
Oder noch anders ausgedrückt:
„…, for there is nothing either good or bad, but thinking makes it so.“
(dt. …, denn an sich ist nichts weder gut noch böse, das Denken macht es erst dazu.) William Shakespeare Hamlet, 2. Szene, 2. Aufzug.

Wir wünschen Ihnen in jedem Fall einen glücklichen Start ins Frühjahr!

■ Karsten van Husen

IGU e. V.