Mitglieder |
Jedes Unternehmen kleiner und mittlerer Größenordnung, sowie
freiberuflich Tätige als auch juristische Personen sowie Personenvereinigungen,
deren Hauptzweck im Betrieb eines kleinen bzw. mittleren Unternehmens
liegt, kann Mitglied werden. Hierzu gehören auch leitende Angestellte,
zum Beispiel Prokuristen und Geschäftsführer.
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